Am 28. Oktober 2025 von 15:00 bis 19:00 Uhr stellt die Stadt Merseburg, zusammen mit den Stadtwerken Merseburg die Planungen zur zukünftigen Wärmeversorgung von Merseburg im Ratssaal in der Burgstraße 1 vor. Sie haben bis zum 26. Oktober 2025 Zeit hier ihre Fragen zur kommunalen Wärmeplanung Merseburgs zu stellen. Die Fragen werden zur Veranstaltung beantwortet werden und anschließend, zusammen mit den Fragen die sich während der Veranstaltung ergeben haben auf der Internetseite der Stadt Merseburg: merseburg.de als ein Frage-Antwort-Katalog (FAQ) veröffentlicht werden.
Frage 1 Welche Beschlüsse, Satzungen und Dokumente genau werden im Kontext der Kommunalen Waermeplanung durch das Planungsbüro, die Stadtwerke Merseburg, die Stadtverwaltung Merseburg (OB) und den Stadrat Merseburg wann genau und von wem verabschiedet und "rechtswirksam" beschlossen? Frage 2 Wer genau (Planungsfirma, Stadtwerke, Aufsichtsrat der Stadtwerke, Oberbürgermeister, Stadtrat Merseburg) haftet für denkbare Fehlplanungen der Kommunalen Waermeplanung der Stadt Merseburg (Stichwort Amtshaftungsklage ; § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG)?
Frage 1 Wird die Veranstaltung am 28.10.2025 (zur Kommunalen Waermeplanung) auch vom OK MQ aufgezeichnet? Wenn ja, wo genau kann man sich die Veranstaltung dann anschauen?
Frage 1 Bei wem genau kann bis wann genau Widerspruch gegen die Kommunale Waermeplanung der Stadt Merseburg eingelegt werden? Frage 2 Wo und bei wem genau sind die Unterlagen zur Kommunalen Waermeplanung von wann bis wann öffentlich einsehbar? Frage 3 Sind die kompletten Unterlagen der Kommunalen Waermeplanung für die Bürger auf der Interetseite der Stadt Merseburg abruf bar? Wo genau? Frage 4 Sind die kompletten Unterlagen der Kommunalen Waermeplanung als pdf auf der Internetseite der Stadt Merseburg abrufbar? Wo genau?
Wirtschaftliche und technische Sicherstellung des Rechtsanspruches aus § 72 Abs. 4 GEG „(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.“ Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__72.html Der Fragesteller wohnt in Merseburg Nord in der Triebelstraße. Er hat sich im Dezember 2023 eine neue Gasheizung in sein Haus einbauen lassen und hat somit gem. §72 Abs. 4 GEG den Rechtsanspruch, dass die Gasversorgung der Triebelstraße in 06217 Merseburg bis mindestens zum 31.12.2044 sichergestellt wird, so dass ein Beheizen des Hauses mit dem Energieträger Erdgas bis mindestens zum benannten Datum seitens der Stadt Merseburg (Stadtwerke Merseburg) sichergestellt werden muss (!), wenn man nicht gegen geltendes (Verfassungs-)Recht verstoßen will… (Stichwort Bestands- und Vertrauensschutz). Frage 1 Wie wird bis mindestens zum 31.12.2044 durch die Stadt Merseburg / die Stadtwerke Merseburg die Versorgung mit Erdgas in Merseburg (Nord) in der Triebelstraße sichergestellt? Frage 2 Wie wird bis mindestens zum 31.12.2044 durch die Stadt Merseburg / die Stadtwerke Merseburg die dafür notwendige (bereits vorhandene) (Gas-)Leitungsinfrastruktur in der Triebelstraße gesichert?
„(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.“ Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__72.html Der Fragesteller wohnt in Merseburg Nord in der Triebelstraße. Er hat sich im Dezember 2023 eine neue Gasheizung in sein Haus einbauen lassen und hat somit gem. §72 Abs. 4 GEG den Rechtsanspruch, dass die Gasversorgung der Triebelstraße in 06217 Merseburg bis mindestens zum 31.12.2044 sichergestellt wird, so dass ein Beheizen des Hauses mit dem Energieträger Erdgas bis mindestens zum benannten Datum seitens der Stadt Merseburg (Stadtwerke Merseburg) sichergestellt werden muss (!), wenn man nicht gegen geltendes (Verfassungs-)Recht verstoßen will… (Stichwort Bestands- und Vertrauensschutz). Frage 1 Wie wird bis mindestens zum 31.12.2044 durch die Stadt Merseburg / die Stadtwerke Merseburg die Versorgung mit Erdgas in Merseburg (Nord) in der Triebelstraße sichergestellt? Frage 2 Wie wird bis mindestens zum 31.12.2044 durch die Stadt Merseburg / die Stadtwerke Merseburg die dafür notwendige (bereits vorhandene) (Gas-)Leitungsinfrastruktur in der Triebelstraße gesichert?
Jan Lienshöft
Amt für Stadtentwicklung
stadtentwicklung@merseburg.de