Bebauungsplan Stadt Aken (Elbe) Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 22/2022 „Sondergebiet großflächiger Lebensmittel-Einzelhandel | nördlich der Dessauer Chaussee (L 63)“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 16.07.2025 bis 18.08.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Räumlicher Geltungsbereich | Stadt Aken (Elbe)

Der Stadtrat der Stadt Aken (Elbe) hat in seiner Sitzung vom 06.10.2022 mit Beschluss-Nr. 255-32./22 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 22/2022 „Sondergebiet großflächiger Lebensmittel-Einzelhandel | nördlich der Dessauer Chaussee (L 63)“ beschlossen und in seiner Sitzung vom 26.06.2025 mit Beschluss-Nr. 89-09./25 den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 22/2022 gebilligt und ihn zur Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist es, auf den Flächen des ehemaligen Autohauses sowie des Getränkemarktes an der Dessauer Chaussee (L 63), die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Lebensmittel-Einzelhandelsstandort zu schaffen - um die Nah- und Grundversorgung im Kernstadtgebiet zu sichern und zu verbessern. Zugleich soll der eingetretene städtebauliche Missstand durch die leerstehende Gewerbebrache des Autohauses beseitigt werden (Wiedernutzbarmachung von Flächen).  

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Aken (Elbe) soll gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB - für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 22/2022 - im Wege der Berichtigung angepasst werden.

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Stadtplanung und Liegenschaften

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Eine solche Verarbeitung findet auch statt, wenn und soweit Sie im Rahmen einer Beteiligung im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben. Der Fachbereich Städtebau und Bauordnung verwendet die unter Ziff. 4 aufgeführten Daten auch nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Abwägung informieren zu können.

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  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

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  • zu beteiligende interne Verwaltungsstrukturen (andere Ämter und Geschäftsbereiche) der Stadt Aken (Elbe), die in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind;
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB übertragen wurde (z.B. Planungsbüros)
  • höhere Verwaltungsbehörden im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB;
  • Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen;
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IX. Beschwerderecht

Es besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Postadresse: Postfach 1947, 39009 Magdeburg, Telefon: 0391 81803-0, E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de, Internet: https://datenschutz.sachsen-anhalt.de

X. Pflicht zur Angabe Ihrer personenbezogenen Daten

Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist für die Berücksichtigung Ihrer Belange und Bearbeitung Ihres Anliegens zwingend erforderlich; ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten kann dies nicht oder nicht abschließend bearbeitet werden.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Schallimmissionsprognose
  • Verkehrsuntersuchung
  • Analyse der Einzelhandelsstrukturen in Aken (Elbe) | Auswirkungsanalyse

Informationen

Übersicht
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