Öffentliche Bekanntmachung des Fachbereiches Umwelt- und Klimaschutz des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Gemäß § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bekannt: Mit Bescheid vom 13.12.2024 (Az66.33/4000/1.6.2-003/23) wurde auf Antrag der Windpark Packendorfer Teich GmbH & Co. KG mit Sitz am Stephanitorsbollwerk 3 in 28217 Bremen vom 16.06.2023 die immissionsschutz rechtliche Genehmigung nach § § 4 und 19 Abs. 1 und 2 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 13 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Nordex N163/ 6.X mit einer Nabenhöhe von 164,00 m an den Standorten
WEA 01 - Gemarkung Gödnitz - Flur 11 - Flurstück 6 WEA 02 - Gemarkung Gödnitz - Flur 10 - Flurstück 22, 23 WEA 03 - Gemarkung Gödnitz - Flur 11 - Flurstück 10, 11 WEA 04 - Gemarkung Gödnitz - Flur 10 - Flurstück 166 WEA 05 - Gemarkung Gödnitz - Flur 11 - Flurstück 20, 21 WEA 06 - Gemarkung Gödnitz - Flur 11 - Flurstück 26 WEA 07 - Gemarkung Gödnitz - Flur 11 - Flurstück 72 WEA 08 - Gemarkung Gödnitz - Flur 11 - Flurstück 55 WEA 09 - Gemarkung Güterglück - Flur 12 - Flurstück 54 WEA 10 - Gemarkung Güterglück - Flur 11 - Flurstück 52 WEA 11 - Gemarkung Güterglück - Flur 11 - Flurstück 8 WEA 12 - Gemarkung Walternienburg - Flur 3 - Flurstück 501/11, 17 WEA 13 - Gemarkung Walternienburg - Flur 4 - Flurstück 24, 27 erteilt. Der Bescheid hat folgenden verfügenden Teil:
I
Genehmigung nach §§ 4, 10 und 19 Abs. 3 BImSchG
1.1 Genehmigungsgegenstand
Auf Grundlage der §§ 4 und 19 Abs. 1 und 2 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wird auf Antrag Windpark Packendorfer Teich GmbH & Co. KG mit Sitz am Stephanitorsbollwerk 3 in 28217 Bremen vom 16.06.2023 (letztmalig ergänzt am 14.10.2024 )), unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, entsprechend den unter Anlage 3 gelisteten Antragsunterlagen sowie nach Maßgabe der im Folgenden unter Abschnitt 4 festgesetzten Nebenbestimmungen, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erri chtung und den Betrieb von 13 WEA vom Typ Nordex N163/ 6.X mit einer Nabenhöhe von 164,00 m an den oben genannten Standorten erteilt.
1.2 Umfang der Genehmigung Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung von 13 WEA mit folgenden Daten (Angaben in ETRS 89/UTM Zone 32): Tabelle 1: Kenndaten WEA
1.3 Andere behördliche Entscheidungen
Die Genehmigung schließt folgende, die Anlagen betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein:
1.4 Erlöschen der Genehmigung
Die erteilte Genehmigung erlischt, sofern nicht innerhalb von 3 Jahren nach Bestandskraft des Bescheides mit der Errichtung begonnen wurde.
1.5 Kostenträger des Verfahrens
Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden dem Antragsteller aufer-legt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch einen gesonderten Bescheid.
1.6 Nebenbestimmungen
Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Ge-nehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden.
1.7 Auslegung
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit den getroffenen Nebenbestimmungen sowie der Begründung liegt in der Zeit vom
17.03.2025 bis einschließlich 31.03.2025
im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, FB Umwelt- und Klimaschutz, FD Klima- und Immissionsschutz im OT Bitterfeld, Ziegelstraße 10, Zimmer 2.14 in 06749 Bitterfeld-Wolfen aus und kann zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:
Montag 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr Dienstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Sollten während der zuvor angegebenen Zeiten die Eingangstüren verschlossen sein, wird darum gebeten sich unter der Telefonnummer 03493 / 341-715 anzumelden.
Hinweis gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG:
Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Genehmigungsbescheid bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch bei der Genehmigungsbehörde - hier: Untere Immissionsschutzbehörde, Landkreis Anhalt-Bitterfeld - angefordert werden.
Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt), eingelegt werden.
Gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 BImSchG hat der Widerspruch eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50,00 m keine aufschiebende Wirkung.
Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen (§ 63 Abs.1 S.2 BImSchG).
Gemäß § 63 Abs. 2 S. 1 BImSchG kann der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50,00 m nach § 80 Absatz 5 S. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.
Der Antrag ist beim Verwaltungsgericht Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle zu stellen.
Bitterfeld, den 11.02.2025
gez. Danneberg Fachbereichsleiterin FB Umwelt- und Klimaschutz
Herr Matthias Marx E-Mail: matthias.marx@anhalt-bitterfeld.de
https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/lkabi-datenschutz.html