Öffentlichkeitsbeteiligung Landkreis Anhalt-Bitterfeld Umwelt, Klima und Energie

Renaturierung des Oberlaufs der Lindauer Nuthe

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.03.2025 bis 31.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Einwendungen
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Gewässerausbau

Maßnahme zur Renaturierung des Oberlaufs der Lindauer Nuthe mit dem Ziel der Verringerung der ökologischen Defizite und der Verbesserung des ökologischen Potentials des Gewässers unter Beachtung und Weiterführung der Maßnahmenentwürfe des Gewässerentwicklungs-konzeptes Nuthe

Renaturierung des Oberlaufs Lindauer Nuthe (Gewässerausbau)

Die Renaturierung erstreckt sich auf den Oberlauf der Lindauer Nuthe im Bereich ab Ein-mündung Lietzoer Nuthe bis Abzweig Verrohrung Kleine Lindauer Nuthe im Bereich Lindau. Die Lange des Gewässerabschnittes betragt ca. 1.900 m. Im Gegensatz zur Vorplanung wird die Kleine Lindauer Nuthe nicht weiter in die Renaturierung einbezogen. Sie dient lediglich noch im Umfang ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit der bauzeitlichen Wasserableitung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum o.g. Vorhaben ist ein Antrag nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 45 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) im Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz des Landkreises Anhalt-Bitterfeld eingegangen.

Das Vorhaben wird unter dem wasserrechtlichen Aktenzeichen

Az.: 66.04/6270049/01/2025   geführt.

Ich bitte darum, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen.

Zur Sicherung der Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Dauer des Genehmigungsverfahrens (§ 73 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz -VwVfG) bitte ich Sie,

  • Die Vollständigkeit der Antragsunterlagen bis zum 07.04.2025

zu bestätigen bzw. mir bei festgestellter Unvollständigkeit innerhalb der gleichen Frist eine Auflistung fehlender Unterlagen zukommen zu lassen.

Ihre abschließende Stellungnahme zum Antrag nach § 68 WHG i.V.m. 45 WG LSA unter Berücksichtigung aller von Ihrem Haus wahrnehmenden Belange

bis zum 25.04.2025         abzugeben.

Ihre Stellungnahme bitte ich so zu fertigen, dass erforderliche Nebenbestimmungen mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage in Klammerzusatz oder die Gründe der Ablehnung angeführt werden.

Es wird darum gebeten, die Stellungnahme über das Beteiligungsportal unter dem nachstehenden Button „Ihre Einwendungen“ abzulegen.

Sollten Sie sich bis zum genannten Termin nicht geäußert haben, gehe ich davon aus, dass Ihre Belange nicht berührt werden.

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