Bebauungsplan Stadt Arnstein Frühzeitige Beteiligung

4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Windpark Quenstedt"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 07.01.2026 bis 09.02.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Arnstein
4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Windpark Quenstedt"

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf gemäß
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 7. August 2025 die Aufstellung der 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Windpark Quenstedt" östlich der B180 beschlossen. Der Geltungsbereich entspricht der rechtskräftigen Festsetzung der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Windpark Quenstedt" (Beschluss-Nr. 94-09-2025).

Derzeit werden innerhalb des Geltungsbereiches 12 Windenergieanlagen betrieben. Ein Repowering von acht Bestandsanlagen durch sechs leistungsstärkere Anlagen wurde bereits genehmigt. Ziel der Aufstellung der 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Windpark Quenstedt“ ist ein Repowering. Im Zuge des geplanten Repowering sollen jeweils 2 bestehende Windenergieanlagen durch größere und leistungsstärkere Windenergieanlagen ersetzt werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung im Internet und ergänzend durch Offenlage im Verwaltungsamt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im vorgenannten Veröffentlichungszeitraum im Verwaltungsamt der Stadt Arnstein, Bauamt Zimmer 19, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein OT Quenstedt während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag                       09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                     09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Mittwoch                     geschlossen

Donnerstag                 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Freitag                        09:00 bis 12:00 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Planentwurf der 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Windpark Quenstedt“ abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden (Anschrift: Stadt Arnstein, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis: Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB beteiligt und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgefordert.

Kontakt

Bauamtsleitung Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
Telefon: 03473 9622-151
E-Mail: bauamtsleitung@arnstein-harz.de@arnstein-harz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht

Informationen

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