Amtliche Bekanntmachung der Stadt Arnstein Bebauungsplan „Biogasanlage Quenstedt“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf gemäß § 3 Absatz 1 (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Biogasanlage Quenstedt" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 34 der Flur 11 in der Gemarkung Quenstedt mit einer Gesamtfläche von 11.248 m2(Beschluss-Nr. 111-11-2025).
Die bestehende Biogasanlage im Ortsteil Quenstedt ist seit dem Jahr 2009 in Betrieb. Mit dem Bebauungsplan „Biogasanlage Quenstedt“ soll der bestehende Anlagenstandort planungsrechtlich gesichert werden, um eine langfristige Nutzung und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Eine Erweiterung des derzeitigen Anlagengeländes ist nicht vorgesehen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung im Internet und ergänzend durch Offenlage im Verwaltungsamt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im vorgenannten Veröffentlichungszeitraum im Verwaltungsamt der Stadt Arnstein, Bauamt Zimmer 19, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein OT Quenstedt während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Planentwurf des Bebauungsplans „Biogasanlage Quenstedt“ abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden (Anschrift: Stadt Arnstein, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis: Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB beteiligt und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgefordert.
Frau Melanie Müller Telefon: 03473 9622-151 E-Mail: bauamtsleitung@arnstein-harz.de