Flächennutzungsplan Stadt Bernburg (Saale) Öffentliche Auslegung

9. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bernburg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.10.2025 bis 05.12.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 28.10.2025 den Entwurf der 9. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bernburg für die Stadt Bernburg (Saale) mit Ortsteil Aderstedt und die Gemeinde Gröna sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht gebilligt. Diese wurden zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 9. Änderung und die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom

3. November 2025 bis einschließlich 5. Dezember 2025

im Internetportal der Stadt Bernburg (Saale) (https://www.bernburg.de) während der Veröffentlichungsfrist unter der Rubrik Wirtschaft und Stadtentwicklung, weiter unter Planen, Bauen, Wohnen und final unter Öffentlichkeitsbeteiligung und im Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung werden die oben genannten Unterlagen in Papierform bei der Stadtverwaltung Bernburg (Saale), Rathaus II, Schlossstraße 11, Planungsamt, im Zimmer 127 als ein ergänzendes Informationsangebot öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme erfolgt während folgender Zeiten:

 Montag bis Freitag       8:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                     14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag                 14:00 bis 16:00 Uhr

Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltrelevante Informationen:

  • der Umweltbericht (Entwurf) mit Informationen über Ziel, Zweck, Inhalt und wesentliche Auswirkungen der Planung sowie Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Mensch, Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Kultur- und Sachgüter sowie den Wechselwirkungen, mit der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung sowie Planungsalternativen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Auswirkungen für die Schutzgüter und
  • der Landschaftsplan mit Informationen zu übergeordneten Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und

die im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen

  • der K+S Minerals and Agriculture GmbH vom 02.06.2025 mit Hinweisen zu Senkungen und Bergschadensfragen
  • des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 28.05.2025 mit Hinweisen zu Bergschadensfragen und Baugrunduntersuchungen
  • des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 20.05.2025 und 28.05.2025 mit Hinweisen der Oberen Naturschutzbehörde zu Schutzgebieten und Artenschutz und der Oberen Immissionsschutzbehörde zu schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder
  • des Salzlandkreises vom 12.06.2025 mit Hinweisen der Unteren Wasserbehörde mit Hinweisen zum Regenwassermanagement, der Unteren Immissionsschutzbehörde mit Hinweisen zu Blendwirkungen, des Fachdienstes Kreis- und Wirtschaftsentwicklung zum Belang Kampfmittel

Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist [der Änderung] des Flächennutzungsplans nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontakt

Ute Pietsch

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