Flächennutzungsplan Stadt Bernburg (Saale) Frühzeitige Beteiligung

11. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bernburg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.10.2025 bis 05.12.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 28.10.2025 den Vorentwurf der 11. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bernburg für die Stadt Bernburg (Saale) mit Ortsteil Aderstedt und die Gemeinde Gröna sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht gebilligt. Diese wurden zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Vorentwurf der 11. Änderung und die zugehörige Begründung können in der Zeit vom

3. November 2025 bis einschließlich 5. Dezember 2025

im Internetportal der Stadt Bernburg (Saale) (https://www.bernburg.de) während der Veröffentlichungsfrist unter der Rubrik Wirtschaft und Stadtentwicklung, weiter unter Planen, Bauen, Wohnen und final unter Öffentlichkeitsbeteiligung und im Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung werden die oben genannten Unterlagen in Papierform bei der Stadtverwaltung Bernburg (Saale), Rathaus II, Schlossstraße 11, Planungsamt, im Zimmer 127 als ein ergänzendes Informationsangebot öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme erfolgt während folgender Zeiten:

 Montag bis Freitag       8:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                     14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag                 14:00 bis 16:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist [der Änderung] des Flächennutzungsplans nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontakt

Ute Pietsch

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