Bebauungsplan Stadt Bernburg (Saale) Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 100 "Gewerbegebiet südwestlich der Kalistraße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.12.2025 bis 06.02.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
Bild vergrößern
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 mit dem Kennwort: „Gewerbegebiet südwestlich der Kalistraße“ sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht gebilligt. Diese wurden zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 und die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom

7. Januar 2026 bis einschließlich 6. Februar 2026

im Internetportal der Stadt Bernburg (Saale) (https://www.bernburg.de) während der Veröffentlichungsfrist unter der Rubrik Wirtschaft und Stadtentwicklung, weiter unter Planen, Bauen, Wohnen und final unter Öffentlichkeitsbeteiligung und im Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung werden die oben genannten Unterlagen in Papierform bei der Stadtverwaltung Bernburg (Saale), Rathaus II, Schlossstraße 11, Planungsamt, im Zimmer 127 als ein ergänzendes Informationsangebot öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme erfolgt während folgender Zeiten:

Montag bis Freitag       8:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                     14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag                 14:00 bis 16:00 Uhr

Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltrelevante Informationen:

  • der Umweltbericht (Entwurf) mit Informationen über Ziel, Zweck, Inhalt und wesentliche Auswirkungen der Planung sowie Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Mensch, Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Kultur- und Sachgüter sowie den Wechselwirkungen, mit der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung sowie Planungsalternativen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Auswirkungen für die Schutzgüter und
  • der Landschaftsplan mit Informationen zu übergeordneten Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege unter www.bernburg.de und

die im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen

  • der K+S Minerals and Agriculture GmbH vom 29.07.2024 mit Hinweisen zu Senkungen
  • des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 25.07.2024 mit Hinweisen zu Baugrunduntersuchungen und Versickerungsfähigkeit
  • des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 11.07.2024 mit Hinweisen der Oberen Naturschutzbehörde zum Artenschutz
  • des Salzlandkreises vom 14.08.2024 mit Hinweisen der Unteren Naturschutzbehörde zum Artenschutz und der Eingriffsbilanzierung, der Unteren Bodenschutzbehörde zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden und zum Altlastenkataster, der Unteren Immissionsschutzbehörde mit Hinweisen zu Lärmeinwirkungen, des Fachdienstes Kreis- und Wirtschaftsentwicklung zum Belang Kampfmittel

In den Unterlagen liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenfeldern vor:

1. Mensch:

Grundsätzliche Aussagen zum Immissionsschutz (Lärm), Angaben zur Kampfmittelfreiheit

2. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

Aussagen zu Vorkommen von Tieren und Pflanzen (Brutvögel, Zauneidechse, Biotope) sowie eine Bewertung im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß BNatSchG als Bestandteil der Begründung, Auswirkungen auf streng geschützte Tierarten

3. Fläche:

Aussagen zur Flächeninanspruchnahme

4. Boden:

Aussagen zu Bodenfunktionen und zu möglichen Belastungen durch Bergbau

5.Wasser

Hinweise zur Versickerungsfähigkeit

6. Klima/Luft

Aussagen zur Klimaschutzfunktion

7. Landschaft

Aussagen zum Landschafts- und Ortsbild

8. Kultur- und Sachgüter

Aussagen zu archäologischen Fundstätten

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Kontakt

Datenschutzerklärung

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen der Bauleitplanverfahren für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang