Bebauungsplan Gemeinde Biederitz Öffentliche Auslegung

B-Plan Nr. 33/2012 "Mischgebiet Parkweg II, 1. Änderung OT Heyrothsberge" Gemeinde Biederitz

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 10.11.2025 bis 12.12.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat Biederitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.10.2025 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB und den Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/2012 „Mischgebiet Parkweg II“ OT, Heyrothsberge - Gemeinde Biederitz bestehend aus dem Entwurf der Plan­zeichnung und der Begründung gefasst. Die Veröffentlichung soll gemäß § 3 Abs.2 Baugesetz­buch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent­licher Belange gemäß § 4 Abs.2 Baugesetzbuch erfolgen. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Änderungsbereiche umfassen:

Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 10706, 10942, 10943 und 10944 der Flur 3, Gemarkung Biederitz. Der Ergänzungsbereich umfasst die Flurstücke 10388, 10685 und 10709 der Flur 3, Gemarkung Biederitz. An den Geltungsbereich grenzt im Westen und Norden der Geltungsbereich der unveränderten Fassung des Bebauungsplanes Nr.33/2012 an. Im Osten grenzt der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.7/96 Gewerbegebiet an. Der Bebauungsplan setzt angrenzend an das Plangebiet Gewerbegebiete fest. Die bestehende bisherige Festsetzung als Mischgebiet soll geändert werden in Urbanes Gebiet.

Geltungsbereich: Parkweg OT Heyrothsberge

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes (Planzeichnung und Begründung) sind zu jeder­manns Einsicht in der Zeit

 vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025

im Verwaltungsamt der Gemeinde Biederitz, Magdeburger Straße 38, 39175 Biederitz, OT Biederitz, Amt 2 Bau- und Ordnungsamt, 2. Obergeschoss während folgender Dienstzeiten:

Montag:            von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag:         von 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Donnerstag:     von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag:            von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung einsehbar.

Gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen zum Entwurf für die Dauer der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Biederitz unter: Bauen und Wirtschaft – Auslegung nach Baugesetzbuch eingestellt.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben.

gez. Gericke                                                                                                              

Bürgermeister

Kontakt

Kristina Bahr

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Gegenstände

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  • Begründung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen

Informationen

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