Dialog Stadt Bitterfeld-Wolfen Verkehr und Mobilität

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (Lärmaktionsplan 2024)

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 30.09.2024 bis 14.10.2024
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Übersichtsplan

Verkehrslärm kann das Wohlbefinden und die Lebensqualität in hohem Maße beeinträchtigen. Die Auswirkungen von Schienen-, Luft-, aber insbesondere Straßenverkehr sind bis hin zur Gesundheitsgefährdung messbar. Aus diesem Grund wurde bereits 2002 die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) aufgestellt. Ziel ist die Reduzierung bzw. Vermeidung von Umgebungslärm und der durch ihn hervorgerufenen Schäden, sowie der Schutz und Erhalt von Gebieten mit (relativ) geringen Lärmimmissionen (ruhige Gebiete).

Die mit der Richtlinie einhergehende Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Lärmaktionsplanung wurde in Deutschland im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47a-f) sowie in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) verankert.

Seit 2007/2008 erfolgen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung in einem fünfjährigen Turnus. In 2022 wurden deutschlandweit erneut Verkehrswege aller Verkehrsträger mit hohen Belastungen kartiert und somit die Basis für die anstehende Lärmaktionsplanung in der nunmehr 4. Runde gelegt. Für die Kartierung von Straßen ist dabei die zuständige Behörde des Landes – in Sachsen das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) – zuständig, während Schienenwege in Bundesbesitz (EdB) durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) kartiert werden.

Die Stadt Bitterfeld-Wolfen stand 2023/ 2024 erneut vor der Aufstellung bzw. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (LAP). Da 2018 ein Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen für die Stadt erarbeitet wurde, sind bisherige Aktivitäten zu evaluieren und die Lärmsituation in der Stadt sowie kommunale Handlungsspielräume erneut zu bewerten.

Aufbauend auf den Ergebnissen der strategischen Lärmkarten, erfolgte nunmehr die Ausfertigung einer Entwurfsfassung für einen Lärmaktionsplan. Hierbei handelt es sich um eine Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (Stufe 3) vom 02.04.2019. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Bitterfeld-Wolfen zu ermitteln und zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen. Ihre Mitteilungen werden im Anschluss an diese Beteiligungsphase ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen.

Im Rahmen der nunmehr stattfindenden 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie hiermit erneut die Gelegenheit, sich zum ausgefertigten und überarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. In der vorangegangenen 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte bereits vom 15.04.2024 bis 17.05.2024 eine öffentliche Auslegung, bei der der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet wurde, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Innerhalb der vorgenannten Fristen waren keine relevanten Mitteilungen zum aufzustellenden Lärmaktionsplan eingegangen.

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  • Lärmaktionsplan 2024

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