Bebauungsplan Stadt Bitterfeld-Wolfen Öffentliche Auslegung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bitterfeld-Wolfen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.09.2025 bis 17.10.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Plangebiet
Aufstellung und Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans 01-2009btf „Am Brehnaer Überbau/Ostseite" im Ortsteil Stadt Bitterfeld

Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 unter der Beschlussnummer 020-2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans 01-2009btf „Am Brehnaer Überbau/Ostseite“ einschließlich der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 BauGB beschlossen.

Abgrenzung des Plangebietes gemäß des Beschlusses 020-2024 (Planausschnitt ohne Maßstab)



In seiner Sitzung am 06.08.2025 hat der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen unter der Beschlussnummer 127-2025 in Abänderung seines Beschlusses 020-2024 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans 01-2009btf „Am Brehnaer Überbau/Ostseite“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abzusehen. Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans 01-2009btf „Am Brehnaer Überbau/Ostseite“ und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung von Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, der Öffentlichkeit sowie der Nachbargemeinden beschlossen. Im Zuge dessen wurde der Geltungsbereich der Planung gegenüber dem Beschluss 020-2024 auf die angrenzenden Verkehrs- sowie Grünflächen im Norden und Westen erweitert.  

Abgrenzung des erweiterten Plangebietes gemäß des Beschlusses 127-2025 (Planausschnitt ohne Maßstab)


Geobasisdaten©GeoBasis-DE/LVermGeo LSA 2023/A18-205-2010-7

Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Bildungszentrums Mitteldeutschland geschaffen werden.

Die Beschlüsse 020-2024 und 127-2025 werden hiermit bekannt gemacht.

Entsprechend dem Beschluss 127-2025 erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung. Parallel findet die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB handelt, kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.

Die Auslegung der oben genannten Unterlagen erfolgt zu jedermanns Einsicht

in der Zeit vom 15.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025

in der Stadtverwaltung Bitterfeld-Wolfen, Verwaltungssitz im Ortsteil Stadt Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, Zimmer 201, sowie im Verwaltungssitz im Ortsteil Stadt Bitterfeld, Markt 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen, im Zimmer 311/312

montags            9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr -16:00 Uhr

dienstags          9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr -18:00 Uhr

donnerstags      9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr -16:00 Uhr

freitags              9:00 Uhr - 12:00 Uhr. 

                                                                                                                          
Innerhalb der Auslegungsfrist können am Auslegungsort von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen können auch auf elektronischem Weg (E-Mail) an info.stadtentwicklung@bitterfeld-wolfen.de abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Bitterfeld-Wolfen, 01.09.2025

gezeichnet
Armin Schenk
Oberbürgermeister                                           

Kontakt

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Amt für Stadtentwicklung und Strukturwandel

Sachbereich Stadtplanung/GIS
Rathausplatz 1
06766 Bitterfeld-Wolfen

Gegenstände

Übersicht
  • Plangebiet gemäß Beschluss 020-2024
  • erweitertes Plangebiet gemäß Beschluss 127-2025
  • Planzeichnung_Entwurf
  • Begründung_Entwurf

Informationen

Übersicht
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