Bebauungsplan Stadt Burg Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 122 "Am Deich" in der Ortschaft Schartau 1. Änderung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 19.07.2024 bis 30.08.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung B-Plan 122 der Stadt Burg

Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Stadt Burg bekannt gemacht.

https://stadtburg.info/index.php/nachricht/amtsblatt-30-2024-erschienen.html

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Juni 2024 mit Beschluss Nr. 060/2024 Folgendes beschlossen:

  1. Der Stadtrat beschließt die Umstellung des Verfahrens bei der Änderung des Bebauungsplanes vom Verfahren nach § 13b BauGB auf ein Regelverfahren nach Baugesetzbuch. Folgende Flurstücke der Gemarkung Schartau, Flur 4 sind ganz oder teilweise betroffen:         
    8/1, 8/3, 8/4, 8/5, 8/6, 8/7, 8/8, 8/9, 8/10, 8/11, 8/12, 8/13, 18/18, 18/19, 18/20, 18/21, 18/22, 18/23, 18/24, 18/25, 18/26, 18/27, 18/28, 18/29, 18/30, 18/31, 18/32, 18/33, 18/34, 18/40, 18/42, 18/43, 18/44, 18/45, 18/46, 18/47, 18/48, 18/49, 18/50, 18/51, 18/52, 18/53, 18/54, 18/55, 18/56, 18/57, 18/58, 18/59, 18/60, 18/61, 18/62, 18/63, 18/64. Der geplante räumliche Geltungsbereich ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.
  2. Die Planziele des Beschlusses 164/2022 bleiben bestehen.
  3. In Anwendung des § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB wird der Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung der Belange für die Abwägung zur Kenntnis genommen.
  4. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird auf Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt, zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung über den Zeitraum von einem Monat und eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Die Beschlussvorlage 164/2022 ist im Internet für jedermann unter https://www.stadt-burg.de/ratsinfo/buergerinfo/vo0050.php?__kvonr=6777 einsehbar.

Abbildung mit Lage über den geplanten räumlichen Geltungsbereich der erneut eingeleiteten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122 „Am Deich“ in der Ortschaft Schartau (Karte unmaßstäblich)

Verfahrenswechsel

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 8. Dezember 2022 mit der Beschlussvorlage 164/2022 die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 122 „Am Deich“ in der Ortschaft Schartau und die Durchführung des Verfahrens nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen.

Am 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht einen im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellten Bebauungsplan für unwirksam erklärt, da die Verfahrensart nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist (BVerwG, Urteil v. 18.7.2023, 4 CN 3.22). Die gewählte Verfahrensart nach § 13b BauGB kann aufgrund dieser neuen Ausgangslage für das 1. Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 122 „Am Deich“ in der Ortschaft Schartau nicht mehr angewendet werden.

Mit Beschluss Nr. 060/2024 vom 12. Juni 2024 hat der Stadtrat bestimmt, das Verfahren im Regelverfahren nach BauGB zur Änderung eines Bebauungsplanes unter gleichbleibendem Geltungsbereich, Planungsziel und Planungsinhalt fortzuführen. Damit ist innerhalb des Änderungsverfahrens eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen, ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist zu erstellen. Es erfolgt die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie eine zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. § 4c BauGB (Monitoring) wird angewendet.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 122 „Am Deich“ in der Ortschaft Schartau mit der Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB online auf der Internetseite zur Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Burg/beteiligung/themen/1000311

    in der Zeit vom:

                               vom 29. Juli 2024 bis einschließlich 30. August 2024

    veröffentlicht.
  1. Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122 „Am Deich“ in der Ortschaft Schartau mit der Planzeichnung, der zugehörigen Begründung einschl. des Umweltberichtes (Fassung Vorentwurf / Stand: April 2024) liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zusätzlich in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen, Haus 2, 2. Obergeschoss, (Schaukasten/Raum 221), während der Sprechzeiten:

    Montag         09.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag       09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
    Mittwoch      Keine Sprechzeit
    Donnerstag  09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
    Freitag           09.00 - 12.00 Uhr

    zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

    Außerhalb der vorgenannten Zeiten ist eine Einsichtnahme auch nach telefonischer Vereinbarung unter 03921 / 921-514 (Herr Bensch) bzw. -512 (Frau Hildebrand) im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Burg In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2. Obergeschoss, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten/Raum 221) möglich.
     

    Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Beteiligung:

  • Planzeichnung in der Fassung des Vorentwurfs der 1. Änderung mit dem Stand April 2024

  • Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans in der Fassung des Vorentwurfs mit dem Stand April 2024

  • Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB wurde dem Vorentwurf ein naturschutzfachliche Einschätzung angefügt. Es liegen bisher noch keine Umweltrelevanten Stellungnahmen vor.

  1. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen,
     
    1. dass während der Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung mit Vertretern der Verwaltung besteht,
       
    2. Äußerungen, Anregungen und Stellungnahmen von jedermann elektronisch übermittelt, schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden können,
       
      1. durch E-Mail an beteiligung-bauleitplanung@stadt-burg.de oder
      2. Abgabe einer Stellungnahme im Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt sowie
      3. persönlich in den genannten Zeiten in der Verwaltung.
         
    3. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.
  1. Hinweise zum Datenschutz:

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt-Burg unter: https://www.stadtburg.info/files/Stadt_Burg/Bauen_Wohnen/Bauleitplanung/20240709_DSB_Vorbereitende%20und%20verbindliche%20Bauleitplanung_Stadt%20Burg.pdf.

Kontaktperson

David Bensch

Sachbearbeiter Verfahrensangelegenheiten

Stadt Burg

Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen
Sachgebiet Stadtplanung-Städtebauförderung
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg
Tel.: 03921/921 514
Fax: 03921/921 600
E-Mail: beteiligung-bauleitplanung@Stadt-Burg.de
Internet: www.stadt-burg.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt-Burg unter: https://www.stadtburg.info/files/Stadt_Burg/Bauen_Wohnen/Bauleitplanung/20240709_DSB_Vorbereitende%20und%20verbindliche%20Bauleitplanung_Stadt%20Burg.pdf.

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