Bebauungsplan Stadt Burg Beschluss

Bekanntmachung des LAGB SA zur Planfeststellung des Rahmenbetriebsplanes für „Kiessandtagebau Burg-Sachsenkamm“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 13.12.2024 bis 07.01.2025
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Lageplan

Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt,

Dezernat 33 – Besondere Verfahrensarten

zur Planfeststellung des Rahmenbetriebsplanes für das Gewinnungsvorhaben „Kiessandtagebau Burg-Sachsenkamm“

Gemäß § 5 des Bundesberggesetzes (BBergG), § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) und § 74 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird bekanntgegeben:

Der Rahmenbetriebsplan der Gilde GmbH (Vorhabenträger) für das Gewinnungsvorhaben „Kiessandtagebau Burg-Sachsenkamm“ vom 01.12.2021 wird gemäß §§ 51 Abs. 1, 52 Abs. 2a, 57a BBergG i.V.m. § 1 Nr. 1 Buchst. b) Doppelbuchst. bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) zugelassen.

Allgemeinverständliche Beschreibung

Die Gilde GmbH ist Inhaberin des Bewilligung Burg-Sachsenkamm, Berechtsams-Nr.: II-B-f-314/95 zur Gewinnung von Kiesen und Kiessanden zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen und betreibt am Standort Burg-Sachsenkamm nordöstlich der Stadt Burg, im Landkreis Jerichower Land den bergrechtlich planfestgestellten Kiessandtagebau Burg-Sachsenkamm. Die Rohstoffgewinnung im Nassschnitt mit einem schwimmenden Saugbagger und die anschließende Aufbereitung der im Kiessandtagebau gewonnenen Rohstoffe im angrenzenden Kieswerk Burg-Sachsenkamm erfolgt auf der Grundlage der vom LAGB bisher zugelassenen Rahmen-, Haupt- und Sonderbetriebspläne sowie der erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis.

Für die Zulassungen des obligatorischen Rahmenbetriebsplans vom 22.04.1997 einschließlich der Ergänzungen vom November 2002 wurde ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt und mit dem bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss vom 17.12.2003 abgeschlossen. Mit Schreiben vom 01.12.2021 legte die Antragstellerin beim LAGB den obligatorischen Rahmenbetriebsplan vom 05.11.2021 für die Änderung des ursprünglich mit Planfeststellungsbeschluss vom 17.12.2003 bergrechtlich planfestgestellten obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das Gewinnungsvorhaben Kiessandtagebau Burg-Sachsenkamm vor.

Hieraus ergibt sich die Erweiterung der Abbaufläche um 9,34 ha, die damit einhergehende Vergrößerung des entstehenden Kiessees um ca. 2,75 ha sowie Änderung der Wiedernutzbarmachung bei gleichzeitiger Verlängerung der Vorhabenlaufzeit um 10 Jahre bis zum 31.12.2040.

Mit der beantragten Erweiterung gehen im Detail einher die Beseitigung der innerhalb der Erweiterungsfläche vorhandenen Kleingewässer und Biotope, die Verspülung von ca. 7,02 ha des ursprünglich planfestgestellten Abgrabungsgewässers mit Überschusssanden und damit die Änderung der ursprünglich planfestgestellten Gewässerkonfiguration, die Verspülung von Überschusssanden in den außerhalb der planfestgestellten Abbauflächen liegenden „Altsee“ und damit die Änderung eines bestehenden Gewässers sowie die Herstellung eines Verbindungsgraben zwischen dem aktuellen Abgrabungsgewässer und dem bestehenden Altsee (in der ehemaligen Bewilligung Burg-Sachsenkamm-Süd).

Nach Abschluss der Rohstoffgewinnung soll die Gestaltung der bergbaulich in Anspruch genommenen Flächen entsprechend den Festlegungen des planfestgestellten landschaftspflegerischen Begleitplans erfolgen.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist eine UVP durchgeführt und über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen und Stellungsnahmen entschieden worden. Das LAGB hat hiernach verbindlich festgestellt, dass das im Rahmenbetriebsplan beschriebene Gesamtvorhaben mit den gesetzlichen Umweltanforderungen, den weiteren anzuwendenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Rechten Dritter vereinbar ist. Erhebliche Beeinträchtigungen für die maßgeblichen Schutzgüter können bei sachgerechter Durchführung des bergbaulichen Vorhabens ausgeschlossen werden.

Der Planfeststellungsbeschluss vom 11.12.2024 (Az. 33-05120-185/1/38628/2024) ist auflösend befristet bis zum 31.12.2040. Er wirkt auch für und gegen etwaige Rechtsnachfolger des Vorhabenträgers.

Der Planfeststellungsbeschluss schließt die naturschutzrechtliche Genehmigung zum Eingriff in Natur und Landschaft, die wasserrechtliche Entscheidung über die Herstellung des Abbaugewässers, die denkmalschutzrechtliche Genehmigung betreffend die Durchführung von Erdarbeiten im Bereich vermuteter Kulturdenkmale sowie die Ausnahmegenehmigung zur Beseitigung eines Biotops mit ein.

Der Planfeststellungsbeschluss ist nach Maßgabe der festgestellten Planunterlagen umzusetzen. Die behördlicherseits getroffenen Schutzauflagen zu Belangen des Bergbaus, des Natur-, Boden-, Gewässer-, Immissions- und Denkmalschutzes sind vom Vorhabenträger verbindlich zu beachten. Konkrete bergbauliche Arbeiten darf der Vorhabenträger allerdings erst auf Grundlage eines gesondert zuzulassenden Hauptbetriebsplans durchführen.

Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses; Zustellungswirkung

Die Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses ist mit einer Ausfertigung des festgestellten Rahmenbetriebsplans in der Zeit vom

23.12.2024 bis einschließlich 07.01.2025

auf der Internetseite zur Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Burg/beteiligung einsehbar.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Ausfertigung des festgestellten Rahmenbetriebsplans wird darüber hinaus zusätzlich in demselben Zeitraum in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2 in 39288 Burg, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen, Haus 2, 2. Obergeschoss, (Schaukasten/Raum 221), während der Sprechzeiten:

Montag:          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:        keine Sprechzeit

Donnerstag:    09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag:           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt.

Außerhalb der vorgenannten Zeiten ist eine Einsichtnahme auch nach telefonischer Vereinbarung unter 03921 / 921-514 (Herr Bensch) bzw. -512 (Frau Hildebrand) im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Burg In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2. Obergeschoss, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten/Raum 221) möglich.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss den übrigen Betroffenen, die keine Einwendungen erhoben oder eine Stellungnahme abgegeben haben, als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg erhoben werden.

Hinweise

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist digital auf der Internetseite des LAGB unter https://lagb.sachsen-anhalt.de/service/bekanntmachungen/burg-sachsenkamm abrufbar. Dasselbe gilt für den Planfeststellungsbeschluss sowie den festgestellten Rahmenbetriebsplan. Die beiden letztgenannten Unterlagen sind auf der Internetseite des LAGB nur im zuvor genannten Zeitraum der Auslegung einsehbar.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das LAGB erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenschutzerklärung des LAGB ist unter https://lagb.sachsen-anhalt.de/das-amt/aktuelle-informationen/datenschutz abrufbar.

Kontaktperson

David Bensch

Sachbearbeiter Verfahrensangelegenheiten

Stadt Burg

Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen
Sachgebiet Stadtplanung-Städtebauförderung
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg
Tel.: 03921/921 514
Fax: 03921/921 600
E-Mail: beteiligung-bauleitplanung@Stadt-Burg.de
Internet: www.stadt-burg.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt-Burg unter: https://www.stadtburg.info/files/Stadt_Burg/Bauen_Wohnen/Bauleitplanung/20240709_DSB_Vorbereitende%20und%20verbindliche%20Bauleitplanung_Stadt%20Burg.pdf.

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