Flächennutzungsplan Stadt Burg Frühzeitige Beteiligung

20. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Burg für den Bereich "Siedlung Ost - Ihletal"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.04.2025 bis 08.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Stand, Ziel und Zweck der Planung sowie Lage im Stadtgebiet

Der Stadtrat der Stadt Burg hat mit der Beschlussvorlage 029/2024 am 02.05.2024 die Einleitung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg für den Bereich Siedlung Ost – Ihetal“ beschlossen.

Ziel der Planung ist es, die Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich des Wohngebietes „Ihletal“ in Burg vorzunehmen. Der geplante räumliche Geltungsbereich befindet sich in einem südlichen Abschnitt des Wohngebietes „Ihletal“ zwischen dem bestehenden Gebiet und der Grabower Landstraße (L52) (siehe nachstehende Skizze).

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

  1. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf der
    20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg "Siedlung Ost - Ihletal" mit Begründung gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB online auf der Internetseite zur Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt         

    in der Zeit vom:

vom 7. April 2025 bis einschließlich 8. Mai 2025

       veröffentlicht.

  1. Der Vorentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg "Siedlung Ost - Ihletal" mit der Planzeichnung und der zugehörigen Begründung (Fassung Vorentwurf / Stand: Januar 2025) liegen gemäß
    § 3 Abs. 1 BauGB zusätzlich in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen, Haus 2, 2. Obergeschoss, (Schaukasten/Raum 222), während der Sprechzeiten:

       Montag 09.00 - 12.00 Uhr

       Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

       Mittwoch keine Sprechzeit

       Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

       Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Außerhalb der vorgenannten Zeiten ist eine Einsichtnahme auch nach telefonischer Vereinbarung unter 03921 / 921-514 (Herr Bensch) bzw. -514 (Herr Wagener) im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2. Obergeschoss, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten/Raum 222) möglich

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Beteiligung:

  • Planzeichnung in der Fassung des Vorentwurfs der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Stand Januar 2025,
  • Begründung zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung des Vorentwurfs mit dem Stand Januar 2025.

   3. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen,

  • dass während der o.g. Auslegungsfrist für jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung mit Vertretern der Verwaltung besteht,
  • Äußerungen, Anregungen und Stellungnahmen von jedermann elektronisch übermittelt, schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden können,
  • durch E-Mail an beteiligung-bauleitplanung@stadt-burg.de oder
  • durch Abgabe einer Stellungnahme im Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt sowie
    persönlich in den genannten Zeiten in der Verwaltung.     

Insbesondere interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können sowie dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtbehelfsverfahren nach § 7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

   4. Hinweise zum Datenschutz:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB), die Daten werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt-Burg unter: 20240709_DSB_Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung_Stadt Burg.pdf.

Kontakt

David Bensch

Sachbearbeiter Verfahrensangelegenheiten

Stadt Burg

Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen
Sachgebiet Stadtplanung-Städtebauförderung
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg
Tel.: 03921/921 514
Fax: 03921/921 600
E-Mail: beteiligung-bauleitplanung@Stadt-Burg.de
Internet: www.stadt-burg.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt-Burg unter: https://www.stadtburg.info/files/Stadt_Burg/Bauen_Wohnen/Bauleitplanung/20240709_DSB_Vorbereitende%20und%20verbindliche%20Bauleitplanung_Stadt%20Burg.pdf.

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