Bebauungsplan Stadt Burg Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 32 "Siedlung Ost - Ihletal" 3. Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.04.2025 bis 08.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Bekanntmachung
über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Siedlung Ost – Ihletal“

Stand, Ziel und Zweck der Planung sowie Lage im Stadtgebiet

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 2. Mai 2024 mit Beschluss Nr. 030/2024 die Einleitung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Siedlung Ost- Ihletal“ beschlossen. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes verfolgt das Ziel der Überplanung und Weiterentwicklung der Wohnbauflächen inklusive der notwendigen öffentlichen Erschließung. Es soll die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO erfolgen. Der geplante Geltungsbereich hat eine Größe von 28.459 qm und ist in der Übersichtskarte ersichtlich.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird auf der Grundlage des § 3 (1) BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats durchgeführt.

Umweltprüfung

Im Hinblick auf den frühen Verfahrensstand liegen bisher keine umweltrelevanten Stellungnahmen vor. Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt ein Entwurf des Umweltbericht bei. Dieser wird im laufenden Verfahren fortgeschrieben.

Es liegt eine Faunistische Untersuchung an Brutvögeln (Aves) erstellt von Dr. M. Wallaschek in 2024, vor. Die Brutvogelarten des Planungsraumes wurden mit ihrem gesetzlichen Schutz-, ihrem Rote-Liste- und Brutvogelstatus aufgelistet. Nahrungsgäste und Durchzügler wurden der Vollständigkeit halber ebenfalls aufgenommen.

Durch das Büro Eco Akustik: wurde ein Schalltechnisches Gutachten zur Ermittlung der Schall-Immissionsvorbelastung für das Gebiet erstellt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Es besteht gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme für die Belange des Umweltschutzes und zur Abgabe von umweltrelevanten Informationen. Nähere Informationen zu den Zielen sowie Auswirkungen der Planung sind dem Vorentwurf der Begründung zu entnehmen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

  1. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 "Siedlung Ost - Ihletal" mit Begründung gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB online auf der Internetseite zur Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt

    in der Zeit vom:

vom 7. April 2025 bis einschließlich 8. Mai 2025

       veröffentlicht.

  1. Der Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 "Siedlung Ost - Ihletal" mit der Planzeichnung und der zugehörigen Begründung sowie der Fachgutachten (Fassung Vorentwurf / Stand: Januar 2025) liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zusätzlich in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen, Haus 2, 2. Obergeschoss, (Schaukasten/Raum 221), während der Sprechzeiten:

          Montag          09.00 - 12.00 Uhr

          Dienstag        09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

          Mittwoch Keine Sprechzeit

          Donnerstag   09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

          Freitag           09.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Außerhalb der vorgenannten Zeiten ist eine Einsichtnahme auch nach telefonischer Vereinbarung unter 03921 / 921-514 (Herr Bensch) bzw. -512 (Frau Hildebrand) im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Burg In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2. Obergeschoss, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten/Raum 221) möglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Beteiligung:

  • Planzeichnung in der Fassung des Vorentwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans „Siedlung Ost – Ihletal“ (Stand Januar 2025)
  • Begründung in der Fassung des Vorentwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans „Siedlung Ost – Ihletal“ (Stand Januar 2025)
  • Umweltbericht in der Fassung des Vorentwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans „Siedlung Ost – Ihletal“ (Stand Januar 2025)
  • Schalltechnisches Gutachten Büro Eco Akustik (Stand Oktober 2024)
  • Faunistische Untersuchung Büro Dr. M. Wallaschek (Stand Juni 2024)
  1. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen,
  • dass während der o.g. Auslegungsfrist für jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung mit Vertretern der Verwaltung besteht,
  • Äußerungen, Anregungen und Stellungnahmen von jedermann elektronisch übermittelt, schriftlich eingereicht (Postanschrift der Stadt Burg ist: In der Alten Kaserne 2 in 39288 Burg.) oder zu Protokoll gegeben werden können.
  • durch E-Mail an beteiligung-bauleitplanung@stadt-burg.de oder
  • durch Abgabe einer Stellungnahme im Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt sowie persönlich in den genannten Zeiten in der Verwaltung.

Insbesondere interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

  1. Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt-Burg unter: https://www.stadtburg.info/files/Stadt_Burg/Bauen_Wohnen/Bauleitplanung/20240709_DSB_Vorbereitende%20und%20verbindliche%20Bauleitplanung_Stadt%20Burg.pdf.

Kontakt

David Bensch

Sachbearbeiter Verfahrensangelegenheiten

Stadt Burg

Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen
Sachgebiet Stadtplanung-Städtebauförderung
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg
Tel.: 03921/921 514
Fax: 03921/921 600
E-Mail: beteiligung-bauleitplanung@Stadt-Burg.de
Internet: www.stadt-burg.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt-Burg unter: https://www.stadtburg.info/files/Stadt_Burg/Bauen_Wohnen/Bauleitplanung/20240709_DSB_Vorbereitende%20und%20verbindliche%20Bauleitplanung_Stadt%20Burg.pdf.

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