Innenbereichssatzung Stadt Burg Öffentliche Auslegung

Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Hauptstraße/Feldstraße" der Ortschaft Niegripp

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 12.05.2025 bis 16.06.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
für den Bereich „Hauptstraße/Feldstraße“ in der Ortschaft Niegripp

Stand, Ziel und Zweck der Planung sowie Lage im Stadtgebiet

Der Stadtrat der Stadt Burg hat mit der Beschlussvorlage 065/2024 am 12.06.2024 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung für den Bereich „Hauptstraße/Feldstraße“ der Ortschaft Niegripp beschlossen. Des Weiteren beschloss dieser am 23. April 2025 mit der Beschlussvorlage 023/2025 den Entwurf und die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit.

Mit der Einbeziehungssatzung regelt die Gemeinde für unbebaute Flächen im Außenbereich die planungsrechtliche Situation in der Regel grundlegend neu. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden einzelne noch unbebaute Grundstücke oder Teile von Grundstücken in unmittelbarer Nähe des im Zusammenhang bebauten Ortsteils dem unbeplanten Innenbereich zugeschlagen; sie sind jetzt als Baugrundstücke zu werten und können nach § 34 BauGB entsprechend der baulichen Nutzung der umgebenden Bebauung und den möglicherweise vorhandenen Festsetzungen der entsprechenden Satzung bebaut werden. Damit sorgt die Gemeinde ohne die Durchführung eines in der Regel wesentlich komplizierteren und insbesondere kostenaufwendigeren Bebauungsplanverfahrens für eine lokale Baulandbereitstellung.

Die Verwaltung sieht innerhalb der nördlich der Feldstraße vorhandenen bebauten Bereiche eine ausreichende Prägung der Umgebung im Sinne eines im Zusammenhang bebauten Ortseiles gem.

§ 34 BauGB. Somit kann über das Instrument der Einbeziehungssatzung das aktuell im Außenbereich gelegene Flurstück 10010 in der Flur 14 dem Innenbereich zugeordnet werden.

Lage im Stadtgebiet

räumlicher Geltungsbereich (Karte unmaßstäblich)

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der
    Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Hauptstraße/Feldstraße" der Ortschaft Niegripp mit Begründung gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB online auf der Internetseite zur Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt       

in der Zeit vom:

vom 12. Mai 2025 bis einschließlich 16. Juni 2025

veröffentlicht.

  1. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Hauptstraße/Feldstraße" der Ortschaft Niegripp mit der Planzeichnung und der zugehörigen Begründung (Fassung Entwurf / Stand: Februar 2025) liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zusätzlich in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen, Haus 2,
    2. Obergeschoss, (Schaukasten/Raum 222), während der Sprechzeiten:

Montag 09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Mittwoch keine Sprechzeit

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

     zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Außerhalb der vorgenannten Zeiten ist eine Einsichtnahme auch nach telefonischer Vereinbarung unter 03921 / 921-514 (Herr Bensch) bzw. -514 (Herr Wagener) im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2. Obergeschoss, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten/Raum 222) möglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Beteiligung:

  • Planzeichnung in der Fassung des Entwurfs der Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit dem Stand Februar 2025,
  • Begründung zur Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit dem Stand Februar 2025.
  1. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen,
  • Äußerungen, Anregungen und Stellungnahmen von jedermann elektronisch übermittelt, schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden können,
  • durch E-Mail an beteiligung-bauleitplanung@stadt-burg.de oder
  • durch Abgabe einer Stellungnahme im Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt sowie
    persönlich in den genannten Zeiten in der Verwaltung.     
     

Insbesondere interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können sowie dass eine Vereinigung im Sinne des
§ 4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtbehelfsverfahren nach § 7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

  1. Hinweise zum Datenschutz:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB), die Daten werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt-Burg unter: 20240709_DSB_Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung_Stadt Burg.pdf.

Kontakt

David Bensch

Sachbearbeiter Verfahrensangelegenheiten

Stadt Burg

Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen
Sachgebiet Stadtplanung-Städtebauförderung
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg
Tel.: 03921/921 514
Fax: 03921/921 600
E-Mail: david.bensch@Stadt-Burg.de
Internet: www.stadt-burg.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt-Burg unter: https://www.stadtburg.info/files/Stadt_Burg/Bauen_Wohnen/Bauleitplanung/20240709_DSB_Vorbereitende%20und%20verbindliche%20Bauleitplanung_Stadt%20Burg.pdf.

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