Bebauungsplan Stadt Burg Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 124 „Solarpark Obergütter“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 04.08.2025 bis 05.09.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 124 „Solarpark Obergütter“

Stand, Ziel und Zweck der Planung sowie Lage im Stadtgebiet

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 2. Mai 2024 mit Beschluss Nr. 032/2024 die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 124 „Solarpark Obergütter“ beschlossen. Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel der Festsetzung

  • eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Energiegewinnung auf Basis solarer Strahlungsenergie“ sowie
  • von erhaltenswerten Grünflächen an der südwestlichen Plangebietsgrenze.

Der geplante Geltungsbereich besteht aus zwei Teilgeltungsbereiche mit insgesamt einer Größe von 31,4 ha und ist in der Übersichtskarte ersichtlich.

Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Umweltprüfung

Im Hinblick auf den frühen Verfahrensstand liegen bisher keine umweltrelevanten Stellungnahmen sowie kein Vorentwurf des Umweltberichtes vor.

Es besteht gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme für die Belange des Umweltschutzes und zur Abgabe von umweltrelevanten Informationen. Nähere Informationen zu den Zielen sowie Auswirkungen der Planung sind dem Vorentwurf der Begründung zu entnehmen.

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats durchgeführt.

  1. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 124 "Solarpark Obergütter" mit Begründung gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB online auf der Internetseite zur Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt

in der Zeit vom:

vom 04. August 2025 bis einschließlich 05. September 2025

veröffentlicht.

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 124 "Solarpark Obergütter" mit der Planzeichnung und der zugehörigen Begründung (Fassung Vorentwurf / Stand: April 2025) liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zusätzlich in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen, 2. Obergeschoss, (Schaukasten/Raum 221), während der Sprechzeiten:

Montag        09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag      09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Mittwoch      Keine Sprechzeit

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag          09.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Außerhalb der vorgenannten Zeiten ist eine Einsichtnahme auch auf telefonische Vereinbarung unter 03921 / 921-514 (Herr Bensch) bzw. -504 (Herr Wagener) sowie -236 (Frau Braunsdorf) im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Burg In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2. Obergeschoss, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten/Raum 221) möglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Beteiligung:

  • Planzeichnung in der Fassung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 124 „Solarpark Obergütter“ (Stand April 2025)
  • Begründung in der Fassung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 124 „Solarpark Obergütter“ (Stand April 2025)
  1. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
  • dass während der o.g. Auslegungsfrist für jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung mit Vertretern der Verwaltung besteht,
  • Äußerungen, Anregungen und Stellungnahmen von jedermann elektronisch übermittelt, schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben,
  • durch Abgabe einer Stellungnahme im Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt sowie
  • persönlich in den genannten Zeiten in der Verwaltung oder
  • durch E-Mail an beteiligung-bauleitplanung@stadt-burg.de

Abgegeben werden können.

Insbesondere interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können sowie dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtbehelfsverfahren nach § 7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

4. Hinweise zum Datenschutz:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Daten werden im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber zur Mitteilung der Entscheidung über Ihre Stellungnahme genutzt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt-Burg unter: http://www.Stadt.Burg.Info/Bauen und Wohnen/Beteiligung Bauleitplanungen/Datenschutzbestimmungen in der Bauleitplanung (Stand: 21.11.2024)

Kontakt

David Bensch

Sachbearbeiter Verfahrensangelegenheiten

Stadt Burg

Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen
Sachgebiet Stadtplanung-Städtebauförderung
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg
Tel.: 03921/921 514
Fax: 03921/921 600
E-Mail: beteiligung-bauleitplanung@Stadt-Burg.de
Internet: www.stadt-burg.de

Informationen

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