Bebauungsplan Stadt Burg Erneute Beteiligung

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 117 Sondergebiet "Solarpark östlich von Gütter"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.12.2025 bis 09.01.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 117 Sondergebiet „Solarpark östlich von Gütter“
durch die Auslage des 2. Entwurfs

Stand, Ziel und Zweck der Planung sowie Lage im Stadtgebiet

Der Stadtrat der Stadt Burg hat mit der Beschlussvorlage 149/2021 am 30. September 2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 117 Sondergebiet „Solarpark östlich von Gütter“ beschlossen. Des Weiteren beschloss dieser am 3. Dezember 2025 mit der Beschlussvorlage 121/2025 den 2. Entwurf und eine verkürzte Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB. Zusätzlich wurde bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB ausschließlich zu den geänderten Inhalten eine Stellungnahme abgegeben werden kann.

Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die Festsetzung als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO erfolgen. Die Zweckbestimmung wird entsprechend des zu planenden Vorhabens auf die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der für den Betrieb zugehörigen technischen Nebenanlagen ausgerichtet. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Verfahren der 15. Änderung im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Der geplante räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke: 129/3, 127/2, 124/3, 121/3, 116/7, 116/4, 114/3, sowie die Zufahrt zum öffentlichen Weg über das Flurstück 127/1 (alle in der Flur 46 der Gemarkung Burg) und hat eine Größe von ca. 9 ha.

Lage im Stadtgebiet mit räumlichen Geltungsbereich (Karte unmaßstäblich)

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der 2. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 117 Sondergebiet "Solarpark östlich von Gütter" mit Begründung gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB online auf der Internetseite zur Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt

    in der Zeit vom:

                              vom 8. Dezember 2025 bis einschließlich 9. Januar 2026

    veröffentlicht.
  1. Der 2. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 117 Sondergebiet "Solarpark östlich von Gütter" mit der Planzeichnung und der zugehörigen Begründung (Fassung Entwurf / Stand: Oktober 2025) liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusätzlich in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen, 2. Obergeschoss, (Schaukasten/Raum 222), während der Sprechzeiten:

    Montag          09.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag        09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
    Mittwoch       keine Sprechzeit
    Donnerstag   09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
    Freitag            09.00 - 12.00 Uhr


    zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

    Außerhalb der vorgenannten Zeiten ist eine Einsichtnahme auch nach telefonischer Vereinbarung unter 03921 / 921-514 (Herr Bensch) bzw. -514 (Herr Wagener) im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2. Obergeschoss, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten/Raum 222) möglich.

    Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Beteiligung:
  • Planzeichnung in der Fassung des 2. Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 117 Sondergebiet "Solarpark östlich von Gütter" mit dem Stand Oktober 2025,
  • Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 117 Sondergebiet "Solarpark östlich von Gütter" mit dem Stand Oktober 2025
  • Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 117 Sondergebiet "Solarpark östlich von Gütter" mit dem Stand Oktober 2025
  • Erfassung und Bewertung von Brutvögeln, Zauneidechsen und Fledermäusen mit dem Stand Juli 2023 und
  • Orientierende Erkundung Altlastenverdacht mit dem stand Januar 2024
  1. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
  • Äußerungen, Anregungen und Stellungnahmen von jedermann elektronisch übermittelt, schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben,
  • durch E-Mail an beteiligung-bauleitplanung@stadt-burg.de oder
  • durch Abgabe einer Stellungnahme im Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt sowie
    persönlich in den genannten Zeiten in der Verwaltung

    abgegeben werden können.

    Insbesondere interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.

    Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können sowie dass eine Vereinigung im Sinne des
    § 4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtbehelfsverfahren nach § 7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
  1. Hinweise zum Datenschutz:

    Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB), die Daten werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt-Burg unter: 20240709_DSB_Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung_Stadt Burg.pdf.

Kontakt

David Bensch

Sachbearbeiter Verfahrensangelegenheiten

Stadt Burg

Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen
Sachgebiet Stadtplanung-Städtebauförderung
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg
Tel.: 03921/921 514
Fax: 03921/921 600
E-Mail: beteiligung-bauleitplanung@Stadt-Burg.de
Internet: www.stadt-burg.de

Teilnahmebedingungen

Um eine vollumfängliche und persönliche Mitteilung der Eintscheidung über Ihre Stellungnahme sicherzustellen, wird nebst übermittelter E-Mail-Adresse um die Angabe von Namen- und Adressdaten gebeten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Die Daten werden im Rahmen des Planverfahrens ausschließlich für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber zur Mitteilung der Entscheidung über Ihre Stellungnahme genutzt und benötigt.

Datenschutzerklärung

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Daten werden im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber zur Mitteilung der Entscheidung über Ihre Stellungnahme genutzt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt-Burg unter: http://www.Stadt.Burg.Info/Bauen und Wohnen/Beteiligung Bauleitplanungen/Datenschutzbestimmungen in der Bauleitplanung (Stand: 21.11.2024)

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