Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Coswig (Anhalt) Öffentliche Auslegung

B-Plan Nr. 42 "Freiflächenphotovoltaik Ziekoer Landstraße" der Stadt Coswig (Anhalt)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.07.2025 bis 21.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Coswig (Anhalt)

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 "Freiflächenphotovoltaik Ziekoer Landstraße" der Stadt Coswig (Anhalt)

Der Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) hat in öffentlicher Sitzung am 05.06.2025 die Billigung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 42 "Freiflächenphotovoltaik Ziekoer Landstraße" sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

Die Planung dient der Deckung des Bedarfs an Flächen zur Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik). Der Bebauungsplan soll ein Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Photovoltaik gem. § 11 BauNVO ausweisen.

Der Geltungsbereich liegt im nördlichen Randbereich von Coswig, direkt an der Ziekoer Landstraße. Nach Überarbeitung im Rahmen der Auswertung zur Beteiligung des Vorentwurfes wurde der Geltungsbereich etwas reduziert und ist nun noch ca. 5,2 ha groß. Er umfasst wesentliche Teile des Grundstückes aus den Flurstücken 26, 27 und 28 in der Flur 23 Gemarkung Coswig.

Folgende (wesentliche) umweltbezogene Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB sind bereits bekannt und einsehbar:

Landkreis Wittenberg / FD Umwelt und Abfallwirtschaft (Stellungnahme vom 20.11.2023):

  • Hinweise zur Eingriffsbewertung (Bepunktung)
  • Hinweise zur möglichen naturverträglichen Umsetzung der Baumaßnahme (Systematik der Aufständerung von FPV-Anlagen, Gestaltung Einzäunungen, Flächenpflege und Anlagenreinigung)
  • Hinweise zum Biotopschutz (Vorkommen von Landröhricht als Biotop im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG, Vorkommen von Gebüschen trockenwarmer Standorte als Biotop im Sinne des § 30 Abs. Nr. 3 BNatSchG)
  • Hinweise zum Artenschutz (Bewirtschaftung und Pflege der Anlage)
  • Hinweis zum Vorkommen von Zauneidechsen und zur Errichtung von Ersatzhabitaten
  • Hinweise zu Flächen, welche im Sinne des LWaldG als Wald berücksichtigen sind

Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt (Stellungnahme vom 09.11.2023)

  • Hinweis auf potenzielle Bodenfunde aufgrund der topographischen Situation

BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (Stellungnahme vom 20.11.2023)

  • Hinweis auf heterogen strukturiertes Plangebiet mit hoher Artendichte (sowohl Flora als auch Fauna)
  • Hinweise zur methodischen Erfassung der Herpetofauna

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden erfolgt parallel.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 17.07.2025 bis einschließlich 20.08.2025 über den Internetauftritt der Stadt Coswig und folgenden Link einsehbar:

https://www.coswigonline.de/de/aktuelle-offenlagen.html

Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Bauverwaltung der Stadt Coswig (Anhalt) im Amtshaus, 1. OG Zi. 207

                                                                    Am Markt 13,

                                                                    06869 Coswig (Anhalt)

während der Sprechzeiten:                         dienstags                      09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

                                                                    donnerstags                  09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr

                                                                    freitags                          09:00 - 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Coswig (Anhalt) unter o. g. Anschrift abgegeben werden. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail an:

g.kutzke@coswig-online.de

übermittelt werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. Ic EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen zum Vorentwurf umfassen:

  • Planzeichnung zum vbBP Nr. 42 "Freiflächenphotovoltaik Ziekoer Landstraße" i. d. F. vom 16.04.2025
  • Vorhabenplan "Freiflächenphotovoltaik Ziekoer Landstraße" i. d. F. vom 16.04.2025
  • Begründung zum vbBP Nr. 42 "Freiflächenphotovoltaik Ziekoer Landstraße" i. d. F. vom 16.04.2025 mit den Anlagen:
    • Anlage 1: Umweltbericht i. d. F. vom 16.04.2025
    • Anlage 2: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag i. d. F. vom 16.04.2025
  • Bekannte umweltbezogene Informationen/Stellungnahmen zum Vorentwurf:
    • Stellungnahme Landkreis Wittenberg vom 20.11.2023
    • Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 09.11.2023
    • Stellungnahme BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. vom 20.11.2023

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 42 "Freiflächenphotovoltaik Ziekoer Landstraße" gemäß
§ 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Coswig (Anhalt) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Coswig (Anhalt), den 30.06.2025

                              Saage

                        Bürgermeister                                                                                           Siegel

Das Original mit Unterschrift liegt der Verwaltung vor. 

Kontakt

Stadt Coswig (Anhalt)

Amt für Stadtentwicklung, Sicherheit und Kultur

Herr G. Kutzke Gordon Kutzke
E-Mail: g.kutzke@coswig-anhalt.de

Am Markt 1
06869 Coswig (Anhalt)
Tel. 034903 - 610 418
Fax 034903 - 610 468

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformation

im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht

Dabei handelt es sich insbesondere um Verfahren der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem Ersten Kapitel des BauGB, Allgemeines Städtebaurecht sowie Verfahren städtebaulicher Planungen und städtebaulicher Entwicklungskonzepte gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und Planungen, die im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Anwendung finden.

Seit dem 25.05.2018 sind allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden.

Die allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Stadt Coswig (Anhalt) geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Wahrung Ihrer Privatsphäre. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Die Stadt Coswig (Anhalt), vertreten durch den Bürgermeister, Am Markt 1, 06869 Coswig (Anhalt), E-Mail: post@coswig-anhalt.de, Telefon: 034903/610-0, Fax: 034903/610-158 verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Amt für Stadtentwicklung, Sicherheit und Kultur, Tel.: 034903/610-418

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzbeauftragte der Stadt Coswig (Anhalt). Am Markt 1, 06869 Coswig (Anhalt),
E-Mail: dsv@coswig-online.de, Telefon: 034903/610443, Fax: 034903/610-158

  1. Zwecke der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Öffentlichkeitsbeteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Pkt. 6) nach den Vorgaben des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich. Die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2, 3 DSGVO)

Die fachlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 4a, § 34 Abs. 6 und § 35 Abs. 6 letzter Absatz BauGB.

  1. Von der Verarbeitung betroffene Personen

Von der Verarbeitung betroffen ist die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB (vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung und des förmlichen Beteiligungsverfahrens). Sie meint jedermann, d.h. jede natürliche oder juristische Person, die in ihren Rechten oder Interessen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an der Bauleitplanung hat oder dies zeigt.

  1. Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vornamen, Nachnamen, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten)
  1. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • dem Stadtrat und den Ortschaftsräten der Stadt Coswig (Anhalt) zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung nach den Vorgaben des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes, der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse und der Ortschaftsräte,
  • höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln,
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen, soweit durch Dritte Rechtsmittel gegen Bauleitpläne und sonstige Satzungen sowie gegen Entscheidungen eingelegt werden, die auf der Grundlage der Bauleitpläne und sonstigen Satzungen ergangen sind.
  • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4 b BauGB).
  1. Dauer der Speicherung

Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer gerichtlichen Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten ist deshalb erforderlich.

  1. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17, 18 DSGVO). Ferner besteht ein Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung, soweit diese nicht ausschließlich zur Aufgabenerfüllung erfolgt, ein Recht auf Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten.

Sollten Sie von Ihren Betroffenenrechten Gebrauch mache, prüft die Stadt Coswig (Anhalt) ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  1. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Geschäftsstelle und Besuchsadresse: Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg, Telefon: +49 391 81803-0, Telefax: +49 391 81803-33, E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de, Internet: www.datenschutz.sachsen-anhalt.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textfestsetzung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Umweltbericht
  • Karte 1
  • Stellungnahme des Landkreises Wittenberg.

Informationen

Übersicht
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