Flächennutzungsplan Stadt Dessau-Roßlau Öffentliche Auslegung

5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.12.2024 bis 17.01.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich 5. Änderung des FNP fpr den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt

Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Oktober 2024 die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt in der Fassung vom 19. August 2024 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (BV/289/2024/I-61).

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Beschluss ist im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau unter https://verwaltung.dessau-rosslau.de/startseite.html in der Rubrik BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter der Angabe der Beschlussnummer BV/289/2024/I-61 abrufbar.

Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt befindet sich im Ortsteil Mühlstedt der Stadt Dessau-Roßlau, nördlich der Ortsverbindungsstraße zwischen Mühlstedt und Streetz, westlich und nördlich angrenzend an die Gemarkung Streetz, ca. 11 km nördlich des Dessauer Stadtzentrums. Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt rund 196 ha.

Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 230 “Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt“. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes bestehen darin, auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen das Baurecht für Freiflächenphotovoltaikanlagen für eine umweltfreundliche und resiliente Energieerzeugung und –versorgung zu schaffen. Die Stadt und die zur Planung anlassgebenden Unternehmen wollen auf diesem Wege gemeinsam zur Umsetzung der bundespolitischen Ziele im Rahmen der Energiewende und des Klimaschutzkonzeptes der Stadt als European Energy Award Kommune beitragen.

Bei der Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt erfolgt vom

Montag, den 09. Dezember 2024 bis einschließlich Freitag, den 17. Januar 2025

Die vom Stadtrat zur Veröffentlichung im Internet sowie zur zusätzlichen öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen sind zusammen mit dieser Bekanntmachung im Internet an folgenden Stellen verfügbar:

und

Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:

Montag, Mittwoch und Donnerstag         8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag                                                         8:00 – 17:30 Uhr
Freitag                                                             8:00 – 11:30 Uhr.

Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).

Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:

  • Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt in der Fassung vom 19. August 2024
  • Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau in der Fassung vom 19. August 2024
    - Stellungnahme des Landwirtschaftlichen Beratungsrings Roßlau e. V. zu den landwirtschaftlichen Flächen der Gemarkung Mühlstedt vom 03. Juni 2024
    - Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 07. März 2024
    - LPR GmbH (Verf.): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) zum B-Plan Nr. 230 Freiflächenphotovoltaikanlage "Die breiten Stücke", Dessau-Roßlau, OT Mühlstedt, Stand 04. Juli 2024
  • Übersicht über die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen

Bei der Erarbeitung der Inhalte der Flächennutzungsplanänderung wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt:


Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung

Verfasser/Datum: Ministerium für Infrastruktur und Digitales vom 06.03.2024

  • Raumbedeutsamkeit der Planung


Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt Halle (Saale)

obere Immissionsschutzbehörde vom 06.03.2024

  • Verweis auf Zuständigkeit UIB
  • Ausnahme Trafos ab Netzspannung von 1.000 Volt à Zuständigkeit OIB

obere Naturschutzbehörde vom 29.02.2024

  • Verweis auf Zuständigkeit UNB
  • Hinweis auf § 19 BNatSchG und §§ 44 und 45 BNatschG


Verfasser/Datum: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

Abt. Bodendenkmalpflege vom 07.03.2024

  • archäologische Kulturdenkmale im Bereich und im Umfeld des geplanten Vorhabens


Verfasser/Datum: Amt f. Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 29.02.2024

  • Nachweis erforderlich, dass keine nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen vorhanden sind, auf denen das Vorhaben umgesetzt werden kann.


Verfasser/Datum: Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt vom 08.02.2024

  • Hinweis auf Grenzmarken im Plangebiet
  • Quellenvermerk auf Planunterlage
  • 2 m Schutzradius zu Vermessungspunkt an nordöstlicher Grenze des Geltungsbereichs

Verfasser/Datum: Geschäftsstelle Naturpark Fläming e. V. vom 27.02.2024

  • Erhebliche Veränderung Landschaftsbild
  • Beeinträchtigung Ökologie und Durchquerungsmöglichkeit für Tierwelt
  • Bei Rodungen entsprechende Ersatzmaßnahmen


Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 06.03.2024

  • keine Kulturdenkmale im Geltungsbereich
  • Verweis auf LDA bezgl. archäologischer Belange


Verfasser/Datum: Tiefbauamt vom 08.03.2024

  • Erwähnung von betroffenen Gewässern
  • Einbauten mit Abstand von 7,5 m von der Fahrbahnkante


Naturschutzverbände

Verfasser/Datum: BUND vom 06.03.2024

  • Einzelzäunung von Teilflächen zur Schaffung von (Wild-)Korridoren
  • umlaufende Heckenstrukturen (Mindestbreite: 5 m)
  • Begrünung mit regionalem Wildpflanzsaatgut
  • Zäunung mit Mindestbodenabstand von 20 cm


Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt

zum Schutzgut Mensch

  • keine schädlichen Auswirkungen durch Umspannwerk und Batteriespeicher auf die menschliche Gesundheit
  • Feldgehölz als Sichtschutz
  • keine störende Blendwirkung zur benachbarten Wohnbebauung

zum Schutzgut Tiere

  • Auswirkungen auf Brutvögel und Reptilien durch Veränderungen der Vegetationsstruktur
  • Inanspruchnahme von Biotopen, Habitaten, Nahrungsstätte und Migrationsräumen,
  • Bodenversiegelungen
  • Verschattung

zum Schutzgut Pflanzen

  • Veränderungen der Vegetationsstruktur
  • zukünftig größeres Spektrum an Pflanzengesellschaften

zum Schutzgut Boden

  • keine bedeutsame Versiegelung des Bodens
  • Betroffenheit von Böden mit geringer Wertigkeit und Empfindlichkeit
  • Bodenfunktionen können weiterhin erfüllt werden

zum Schutzgut Wasser

  • keine negative Beeinflussung
  • zum Schutzgut Klima/Luft
  • kein erheblicher Verlust von bedeutsamen lokalklimatischen Funktionen

zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/Erholungseignung

  • Veränderung des Raumeindrucks
  • Erhalt vorhandener Weg für Fußgänger und Radfahrer
  • Abschirmung und Strukturierung des Plangebiets durch Pflanzbereiche

zu Kultur- und Sachgüter, Schutzgebiete und -objekte

  • keine Denkmale oder denkmalgeschützte Bauten im Plangebiet oder in der unmittelbaren Umgebung vorhanden
  • erhöhte archäologische Relevanz


Fachbeitrag Artenschutz

  • Prüfung artenschutzrechtlicher Tatbestände, Nachweis Vorkommen:
    - Brutvögel (u. a. Heidelerche, Feldlerche, Steinschmätzer, Neuntöter)
    - Reptilien (Zauneidechse, Schlingnatter)
    - Sonstige Artengruppen


Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.

Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: 5.AendFNPRSL@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.

Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Entsprechend § 3 Abs. 3 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung i. S. des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:

Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a BauGB im Zusammenhang mit dieser Planung personenbezogenen und -beziehbare Daten erhoben. Am Auslegungsort und ergänzend auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau werden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung sowie zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt bereitgehalten.

Kontaktperson

Bettina Granditzki

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

Tel.: +49 340 204-2761
 

Julian Thiemig

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

Tel.: +49 340 204-1462

Gegenstände

Übersicht
  • Beschlussvorlage
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Stellungnahmen
  • Stellungnahmen
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
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