Bebauungsplan Stadt Dessau-Roßlau Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.12.2024 bis 17.01.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich vorhabenbezogener B-Plan Nr. 65

Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 “Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Oktober 2024 die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 “Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße“ in der Fassung vom 09. Juli 2024 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (BV/296/2024/I-61).

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Beschluss ist im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau unter https://verwaltung.dessau-rosslau.de/startseite.html in der Rubrik BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter der Angabe der Beschlussnummer BV/296/2024/I-61 abrufbar.

Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 befindet sich an der Lukoer Straße am nordöstlichen Ortsausgang von Roßlau im Bereich der ehemaligen Garnison (Flurstück 175 (teilweise) der Flur 16, Gemarkung Roßlau). Es handelt sich somit um eine vorbelastete Fläche, welche als eine Konversionsfläche zu betrachten ist. Begrenzt wird das Gebiet im Westen durch Waldflächen, im Süden durch die Lukoer Straße, im Osten durch einen gewerblichen Betrieb und im Norden durch Bahnanlagen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 60.000 m². Die Flächen befinden sich im Eigentum des Bundes, in Verfügungsberechtigung des Vorhabenträgers.

Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes bestehen darin, an der Lukoer Straße am nordöstlichen Ortsausgang von Roßlau im Bereich der ehemaligen Garnison eine Sonderbaufläche für Freiflächenphotovoltaik auszuweisen. Parallel dazu ist die Darstellung der Fläche im FNP (Flächennutzungsplan) anzupassen. Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren.

Bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 “Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße“ erfolgt vom

Montag, den 09. Dezember 2024 bis einschließlich Freitag, den 17. Januar 2025

Die vom Stadtrat zur Veröffentlichung im Internet sowie zur zusätzlichen öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen sind zusammen mit dieser Bekanntmachung im Internet an folgenden Stellen verfügbar:

und

Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:

Montag, Mittwoch und Donnerstag             8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag                                                          8:00 – 17:30 Uhr
Freitag                                                             8:00 – 11:30 Uhr.

Der Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).

Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:

  • Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 “Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße“ in der Fassung vom 9. Juli 2024
  • Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 “Freiflächenphotovoltaikanlage der der Lukoer Straße“ in der Fassung vom 9. Juli 2024
    - Umweltbericht in der Fassung vom 8. März 2024
       --> Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in der Fassung vom 8. März 2024
       --> Karte 1: Schutzgebiete
       --> Karte 2: Biotop und Nutzungstypen
       --> Karte 3: Grünordnerische Maßnahme
       --> Karte 4: Maßnahmekonzept für Reptilien
       --> Entwurf des Durchführungsplans in der Fassung vom 27. März 2024
       --> Lageplan Netzanschluss in der Fassung vom 10. Juli 2024
       --> Baugrunduntersuchung in der Fassung vom 6. Dezember 2022
  • Übersicht über die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen
  • Entwurf des Durchführungsvertrages in der Fassung vom 19. August 2024

Bei der Erarbeitung der Inhalte des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt:


Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur frühzeitegen Beteiligung

Verfasser/Datum: Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.09.2023

  • Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung ist gegeben
  • raumbedeutsam


Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt

Obere Immissionsschutzbehörde vom 12.09.2023

  • Hinweis auf mögliche Belästigungen durch Transformatoren ab einer Nennspannung von 1.000 Volt

Obere Naturschutzbehörde vom 30.08.2023

  • Hinweis auf die Beachtung des Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht, insbesondere in diesem Zusammenhang auf § 19 BNatSchG i. V. m. dem Umweltschadensgesetz (vom 10. Mai 2007, BGBI. Teil I S. 666) sowie auf die §§ 44 und 45 BNatSchG.


Verfasser/Datum: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

Bodendenkmalpflege vom 08.08.2023

  • Planungsgebiet tangiert archäologisch relevanten Bereich
    --> keine Störung archäologischer Kulturdenkmale auf Grund moderner Überprägung


Verfasser/Datum: Amt f. Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 05.09.2023

  • Hinweis, dass Kompensationsmaßnahmen nicht auf Landwirtschaftsfläche geplant werden sollen, i.S. § 15 LwG LSA
  • Flurneuordnungsverfahren nach Landwirtschafts- anpassungsgesetz (LwAnpG) und/oder Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sind gegenwärtig nicht betroffen


Verfasser/Datum: Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 06.09.2023

Geologie

  • Hinweis auf alte Brunnen südöstlich des Plangebietes


Verfasser/Datum: Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt vom 10.08.2023

  • Hinweis auf das Vorhandensein von Grenzeinrichtungen (Grenzmarken) im Plangebiet
  • Hinweis auf Ergänzung eines Quellenvermerks auf der Planurkunde


Verfasser/Datum: Zuständige Verwaltungsbehörde für die Ausführung der Aufgaben nach der KampfM-GAVO vom 20.10.2023

  • Einstufung als Kampfmittelverdachtsfläche


Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 06.09.2023

Baudenkmalpflege

  • Keine Kulturdenkmale im Geltungsbereich

Archäologie

  • Die Belange der Archäologie können berührt sein.
  • Verweis auf Stellungnahme des LDA Abt. Bodendenkmalpflege


Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 22.09.2023

Untere Bodenschutzbehörde

  • vollständige Lage auf ehemaligem Rüstungsstandort
  • Hinweis auf Melde- und Abstimmungspflicht mit unterer Bodenschutzbehörde bei Fund von belastetem Bodenmaterial

Untere Naturschutzbehörde

  • Südausrichtung der Module wird bevorzugt.
  • Prüfung von Vorhandensein artenschutzrechtlich relevanter Tier- und Pflanzenarten gemäß § 44 BNatSchG
  • Vor Abschluss des Verfahrens keine Durchführung (vorbereitender) Maßnahmen, die zu Verstößen gegen § 44 BNatSchG führen können.
  • Eingriffsmaßnahmen sind zu bewerten auf Basis des Bewertungsmodells LSA
  • Artenschutzfachliche Bewertung notwendig


Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65

zum Schutzgut Mensch

  • Vorbelastung des Plangebietes in Bezug auf Lärm, Licht und Schadstoffe durch benachbarten Gewerbestandtort und bestehende Verkehrswege
  • keine Relevanz für Tourismus und landschaftsbezogene Erholung

zum Schutzgut Tiere

  • vorhabenbedingt gering erhebliche Beeinträch- tigungen für Brutvogelarten
  • weitgehende Vermeidung der Auswirklungen durch vorgesehene Maßnahmen
  • geringe Beeinträchtigungen für Reptilien durch Habitatflächenbeansprungung
     --> Vermeidung bzw. Kompensation durch       Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • durch Bautätigkeit temporär gering erhebliche Beeinträchtigungen für Säugetiere und Wirbellose

zum Schutzgut Pflanzen

  • gering erhebliche Auswirkungen
    --> kompensierbar

zum Schutzgut Boden/Fläche

  • nach einer technischen Erkundung (2026) wird von einer vollständigen Beräumung des Plangebietes ausgegangen
  • Verzicht auf Bodenfunktionsbewertungsverfahren des Landes Sachsen-Anhalt
  • geringe temporäre Beeinträchtigung für das Schutzgut Boden
  • geringe Beeinträchtigung für das Schutzgut Fläche durch nur geringfügige Flächenversiegelung

zum Schutzgut Wasser

  • Grundwassermessstelle im Plangebiet
  • Oberflächengewässer nicht betroffen
  • keine erheblichen Auswirkungen

zum Schutzgut Klima/Luft

  • Auswirkungen auf das Schutzgut Klima nicht zu erwarten (vorbelastetes Umfeld)
  • Photovoltaikanlagen stellen grundsätzlich einen Beitrag zum Klimaschutz dar

zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild und Erholungseignung

  • Beeinträchtigung des Schutzgutes ist nicht zu erwarten (vorbelastetes Umfeld)

zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Beeinträchtigung des Schutzgutes ist nicht zu erwarten.

zu fachrechtlichen Schutzgebieten und -objekten

  • Lage im Naturpark Fläming
  • PVA steht den Zielen des Naturparks nicht entgegen à keine Beeinträchtigungen


Fachgutachten

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 08.03.2024

  • nachgewiesene Vorkommen der besonders geschützten Arten: Neuntöter, Heidelerche, Zauneidechse
  • keine Berührung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 bis 3 bei Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen und Umsetzung der CEF-Maßnahmen

Gutachten zur Ermittlung der erforderlichen Rammtiefe für Stahlprofile vom 06.12.2022

  • grundsätzliche Eignung der Böden für Gründung von PV-Anlagen auf Rammpfosten
  • teilweise Vorarbeiten zum Erreichen der Rammtiefe nötig


Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.

Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: VE65@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.

Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a BauGB im Zusammenhang mit dieser Planung personenbezogenen und -beziehbare Daten erhoben. Am Auslegungsort und ergänzend auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau werden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung sowie zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 bereitgehalten.

Kontaktperson

Katrin Neumann

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

Tel.: +49 340 204-2261
 

Julian Thiemig

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

Tel.: +49 340 204-1462

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