Flächennutzungsplan Stadt Dessau-Roßlau Frühzeitige Beteiligung

17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 07.07.2025 bis 08.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich 17. Änderung des FNP des Stadtteils Dessau

Bekanntmachung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für des Stadtteils Dessau gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2025 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau beschlossen (BV/012/2025/I-61).

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung befindet sich östlich der Ortslage Brambach. Die Größe des Plangebietes beträgt insgesamt ca. 114 ha. Es umfasst Flurstücke der Gemarkung Brambach.

Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 231 “Freiflächenphotovoltaikanlage Brambach“. Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen das Baurecht für Freiflächenphotovoltaikanlagen für eine umweltfreundliche und resiliente Energieerzeugung und –versorgung zu schaffen. Die Stadt und die zur Planung anlassgebenden Unternehmen wollen auf diesem Wege gemeinsam zur Umsetzung der bundespolitischen Ziele im Rahmen der Energiewende und des Klimaschutzkonzeptes der Stadt als European Energy Award Kommune beitragen.

Da das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 231 im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft dargestellt ist, wird daher eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die betreffenden Flächen sollen auch hier als Sonderbauflächen „Photovoltaik“ dargestellt werden.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 231 und die Einleitung des Verfahrens zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau ist im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau unter https://verwaltung.dessau-rosslau.de/startseite.html in der Rubrik BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter der Angabe der Beschlussnummer BV/012/2025/I-61 abrufbar.

Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.

Bei der Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau einschließlich des Vorentwurfs der dazugehörigen Begründung erfolgt vom

Montag, den 07. Juli 2025 bis einschließlich Freitag, den 08. August 2025.

Der Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau einschließlich des Vorentwurfs der dazugehörigen Begründung ist zusammen mit dieser Bekanntmachung im Internet an folgenden Stellen verfügbar:

• auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter Aktuelle Beteiligungen,

• auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau in der Rubrik Öffentlichkeitsbeteiligungen im  Ordner des Amtes für Wirtschaft und Stadtplanung und

• auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt im Sachsen-Anhalt-Viewer unter der Kartenwahl „Planen und Bauen“ mit Hakensetzung bei „kommunale Bauleitplanung“ erreichbar.

Zusätzlich liegt der Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau einschließlich des Vorentwurfs der dazugehörigen Begründung zu folgenden Dienstzeiten öffentlich aus:

Montag, Mittwoch und Donnerstag             8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag                                                          8:00 – 17:30 Uhr
Freitag                                                             8:00 – 11:30 Uhr.

Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: 17.AendFNP@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.

Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:

Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Entsprechend § 3 Abs. 3 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung i. S. des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontakt

Bettina Granditzki

Sachbearbeiterin Bauleitplanung
Stadt Dessau-Roßlau | Amt für Wirtschaft und Stadtplanung

⌂ Gustav-Bergt-Straße 3 | 06862 Dessau-Roßlau
☏ +49 340 204-2761
🖷 +49 340 204-2692961
🖂 Bettina.Granditzki@dessau-rosslau.de

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