Bebauungsplan Stadt Dessau-Roßlau Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 332 "Freiflächenphotovoltaikanlage Neeken"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 07.07.2025 bis 08.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich B-Plan Nr. 232

Bekanntmachung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 232 “Freiflächenphotovoltaikanlage Neeken“ gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 232 "Freiflächenphotovoltaikanlage Neeken" und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen (BV/013/2025/I-61).

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Ortslage Neeken. Die Größe des Plangebietes beträgt insgesamt ca. 113 ha. Es umfasst Flurstücke der Gemarkung Brambach.

Das Gebiet wird begrenzt 

  • im Norden von der Stadtgebietsgrenze zu Wertlau,
  • im Osten durch die Stadtgebietsgrenze, die Flurstücke 18, Flur 4 und 157, Flur 1,
  • im Süden durch die Rodlebener Straße (Flurstück 20, Flur 4), einen landwirtschaftlichen Weg (Flurstück 140, Flur 4) und das Flurstück 15/2, Flur 4 sowie
  • im Westen durch das Flurstück 2/91 der Flur 4, den Zerbster Weg (Flurstücke 50 und 51, Flur 3) und die Stadtgebietsgrenze.

Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, den Einsatz von erneuerbaren Energien zu fördern und dafür auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen nordöstlich der Ortslage Neeken die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Dies macht die Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich. Die Bauleitplanung soll im Regelverfahren nach den Vorschriften des BauGB in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) erfolgen.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Dessau-Roßlau für den Stadtteil Dessau ist der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 232 fast ausnahmslos als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln sind, ist eine parallele Änderung des FNP erforderlich. Geplant ist die künftige Darstellung als Sonderbaufläche „Photovoltaik“.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 232 und die Einleitung des Verfahrens zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau sind im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau unter https://verwaltung.dessau-rosslau.de/startseite.html in der Rubrik BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter der Angabe der Beschlussnummer BV/013/2025/I-61 abrufbar. Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Beschluss im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung während der Dienstzeiten im Technischen Rathaus im Stadtteil Roßlau in der Gustav–Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau.

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 232 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB werden somit die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 232 “Freiflächenphotovoltaikanlage Neeken“ einschließlich des Vorentwurfs der dazugehörigen Begründung erfolgt vom

Montag, den 07. Juli 2025 bis einschließlich Freitag, den 08. August 2025.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 232 “Freiflächenphotovoltaikanlage Neeken“ einschließlich des Vorentwurfs der dazugehörigen Begründung ist zusammen mit dieser Bekanntmachung im Internet an folgenden Stellen verfügbar:

• auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter Aktuelle Beteiligungen,

• auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau in der Rubrik Öffentlichkeitsbeteiligungen im  Ordner des Amtes für Wirtschaft und Stadtplanung und

• auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt im Sachsen-Anhalt-Viewer unter der Kartenwahl „Planen und Bauen“ mit Hakensetzung bei „kommunale Bauleitplanung“ erreichbar.

Zusätzlich liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 232 “Freiflächenphotovoltaikanlage Neeken“ einschließlich des Vorentwurfs der dazugehörigen Begründung zu folgenden Dienstzeiten öffentlich aus:

Montag, Mittwoch und Donnerstag          8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag                                                          8:00 – 17:30 Uhr
Freitag                                                              8:00 – 11:30 Uhr.

Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: B232@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.

Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:

Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Kontakt

Bettina Granditzki

Sachbearbeiterin Bauleitplanung
Stadt Dessau-Roßlau | Amt für Wirtschaft und Stadtplanung

⌂ Gustav-Bergt-Straße 3 | 06862 Dessau-Roßlau
☏ +49 340 204-2761
🖷 +49 340 204-2692961
🖂 Bettina.Granditzki@dessau-rosslau.de

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