Bebauungsplan Lutherstadt Eisleben Frühzeitige Beteiligung

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 35 "Königspfalz Helfta"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 18.12.2025 bis 26.01.2026
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 die frühzeitige öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 35 "Königspfalz Helfta" in der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Helfta in der Fassung vom September 2025, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 11/291/25).

Gleichzeitig wird die  Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Beschluss zur Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 35 "Königspfalz Helfta" in der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Helfta, wurde in der Stadtratssitzung am 27.11.2025 gefasst (Beschluss-Nr. 11/290/25).

Konkreter Anlass für die Erarbeitung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 35 "Königspfalz Helfta" in der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Helfta, ist das Vorhaben der Lutherstadt Eisleben am Fundort der Königspfalz Helfta eine Touristische Destination zu entwickeln. Momentan werden die Flächen noch Landwirtschaftlich genutzt. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 9 ha.
Das Plangebiet befindet sich im Süden des Gemeindegebietes der Lutherstadt Eisleben auf den Flächen der Gemarkung Helfta, Flur 22, Flurstücke 103/1 und Teilfläche des Flurstückes 21/3 sowie Flur 23, Flurstücke 120, 534/128, 663 und Teilflächen der Flurstücke 126/1, 126/2 und 101 (siehe Abbildung).

Der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom September 2025 mit Begründung und Umweltbericht sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

18.12.2025 bis einschließlich 26.01.2026

im Internet unter folgender Adresse:

www.eisleben.eu --> Rathaus bürgernah --> Bekanntmachungen --> Bauleitplanung

und

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/rbplan/startseite

veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben, Fachbereich 3 – Kommunalentwicklung/Bau, Klosterstraße 23, Zimmer 10 während der Sprechzeiten:

Montag 08.30 – 12.00 Uhr

Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Mittwoch nach Vereinbarung

Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

Freitag nach Vereinbarung

zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen an die E-Mail-Adresse: pia.ryll@lutherstadt-eisleben.de erfolgen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme auch schriftlich oder während der o.g. Zeiten zur Niederschrift. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung der Lutherstadt Eisleben auch das mit der Planung beauftragte Büro RoosGrün, Karl-Liebknecht-Straße 17-21, 99423 Weimar, Tel: 034643-77159-0, E-Mail: info@roosgruen.de zur Verfügung.

Eine Einsichtnahme kann auch nach gesonderter Vereinbarung erfolgen. Es wird um eine telefonische Terminvereinbarung gebeten. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Fachbereich 3 - Sachgebiet Stadtplanung/-sanierung, Klosterstraße 23, Ansprechpartner: Frau Ryll Tel.: 03475/655-754 oder als E-Mail: pia.ryll@lutherstadt-eisleben.de.

Die Lutherstadt Eisleben weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Unbeachtlich werden entsprechend § 215 Abs. 1 BauGB

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Lutherstadt Eisleben unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und über das Löschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Kontakt

Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben
SG Stadtplanung/-sanierung
Markt 1
06295 Lutherstadt Eisleben

Ansprechpartnerin: Frau Ryll, pia.ryll@lutherstadt-eisleben.de, 03475/655-751

Gegenstände

Übersicht
  • BP 35 Vorentwurf Planzeichnung
  • BP35 Vorentwurf Begründung
  • BP 35 Vorentwurf Umweltbericht

Informationen

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