Bebauungsplan Gemeinde Elsteraue Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 7 „Wohngebiet B2 Draschwitz“ im OT Draschwitz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 31.03.2025 bis 05.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Elsteraue hat in seiner Sitzung am 13.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7 „Wohngebiet B2 Draschwitz“ im Ortsteil Draschwitz in der Fassung vom 06.01.2025 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt (Beschluss-Nr. 74/03/2025).

Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Das Plangebiet befindet sich im nordwestlichen Teil der Gemeinde Elsteraue. Diese liegt im Burgenlandkreis, in Sachsen-Anhalt. Die Fläche befindet sich an der Zeitzer Straße (B 2) zwischen der Ackerfläche im Norden und Wohnbebauung im Osten und Süden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 263/27, 481, 486 (teilw.), 487 und 214 (teilw.) in der Flur 3 der Gemarkung Draschwitz. Die Gesamtfläche des Plangebiets umfasst ca. 0,62 ha.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7 „Wohngebiet B2 Draschwitz“ in der Fassung vom Januar 2025 bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht mit Artenschutzfachbeitrag sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

31.03.2025 bis 05.05.2025

(Veröffentlichungsfrist) im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.gemeinde-elsteraue.de/de/veroeffentlichungen/bauleitplanung.html und

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie im zentralen Landesportal unter

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten in den Räumlichkeiten der Gemeinde Elsteraue, Hauptstraße 30, Raum 120 (Sekretariat Bürgermeister) in 06729 Elsteraue, OT Alttröglitz öffentlich ausgelegt.

Montag:            9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:         9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:          geschlossen

Donnerstag:      9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:            9:00 - 11:00 Uhr

Außerhalb der genannten Zeiten sind Termine nach Absprache möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den auszulegenden Unterlagen für den Entwurf des Bebauungsplans verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Nutzungsintensivierung

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen

Wasser

  • Zustand des Grundwassers
  • Auswirkungen durch einen veränderten Niederschlagswasserabfluss
  • Keine Beeinträchtigung des qualitativen und quantitativen Zustands von Grund- und Oberflächengewässern

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Keine besondere Bedeutung für das Schutzgut Klima und Luft

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen und Pflanzenarten
  • keine wesentliche Änderung der Biotopausstattung in Bestand und Planung
  • Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
  • Herleitung und Beschreibung der für die Eingriffe erforderlichen Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen

Fauna und biologische Vielfalt

  • Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tierarten auf Grundlage einer fachplanerischen Potentialabschätzung anhand von durchgeführten Vor-Ort-Begehungen sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Artengruppen Fledermäuse, sonstige Säugetiere, Vögel und Amphibien
  • Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung
  • Beschreibung von Artenschutzmaßnahmen und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung des Eintritts artenschutzrechtlicher Verbote (z.B. Bauzeitenregelung, Artenschutzkontrolle vor Baubeginn)
  • keine erhebliche Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt

Landschaft-/Ortsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes und der Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung
  • Eine erhebliche Beeinträchtigung durch das Vorhaben wird ausgeschlossen

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • Keine Bedeutung für das Schutzgut Mensch im Hinblick auf Gesundheit, Sport-, Freizeit- und Erholung
  • Vorhabenbedingte Emissionen (bau-, anlage- und betriebsbedingt)
  • Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm der B 2
  • Festsetzungen von Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche

Kultur- und Sachgüter

  • Baugeschichtlich und ortsgeschichtlich bedeutsame Kulturdenkmale im näheren Umfeld
  • Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen
  • Keine Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Lage zum Überschwemmungsbiet der Weißen Elster
  • Beschreibung der Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum
  • keine negativen Einflüsse auf die umliegenden Schutzgebiete

Sonstige Angaben

  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung im Land Sachsen-Anhalt
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Hinweise zum Erosionsschutz
  • Umgang mit (Siedlungs-) Abfällen und wassergefährdenden Stoffen, Abwasserbehandlung

In den im Rahmen der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden insbesondere Aspekte des Immissionsschutzes, der Eingriffsregelung einschließlich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, der Verbringung des Niederschlagswassers, des Bodenschutzes, der landwirtschaftlichen und raumordnerischen Belange sowie des Schutzes von Kulturdenkmalen thematisiert.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch an bauwesen@gemeinde-elsteraue.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Für Fragen steht neben der Gemeindeverwaltung auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Kontakt

Herr Dirk Kaufmann

Telefon: 03441 / 226 181

E-Mail: kaufmann@gemeinde-elsteraue.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datentschutzerklärung auf der Homepage der Gemeinde Elsteraue.

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