Bebauungsplan Gemeinde Elsteraue Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 8 "Solarpark Phönix-Nord" der Gemeinde Elsteraue OT Langendorf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.10.2025 bis 21.11.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE ELSTERAUE

Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Solarpark Phönix-Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Elsteraue führt das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Solarpark Phönix-Nord“ durch. Mit Beschluss vom 05.10.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Elsteraue die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Solarpark Phönix-Nord“ eingeleitet. Im Anschluss an eine Information über den Vorentwurf im Ausschuss Bau und Vergabe der Gemeinde Elsteraue vom 23.04.2024, erfolgte die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB.

Für das vorliegende Verfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Elsteraue hat in öffentlicher Sitzung am 18.09.2025 den Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Solarpark Phönix-Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefasst. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Das Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, die Errichtung und der Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Kippenböden einer ehemaligen Braunkohlentagebauhochhalde (Phönix-Nord), wird für dessen Geltungsbereich in der aktuell durch die Gemeinde Elsteraue durchgeführten Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bereits berücksichtigt. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich südöstlich der Ortslage Langendorf und grenzt im Norden, Osten und Süden unmittelbar an das Bundesland Thüringen an.

Mit Erarbeitung der Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde dieser gegenüber dem Vorentwurf im Süden reduziert. Der geänderte Geltungsbereich umfasst somit die Flurstücke 54, 55, 56, 69, 70 (teilw.), 71, 72, 73 und 75 der Flur 2 der Gemarkung Langendorf und stellt sich nunmehr wie folgt dar:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Solarpark Phönix-Nord“, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit

vom 20.10.2025 bis einschließlich 21.11.2025

im Internet unter https://www.gemeinde-elsteraue.de/de/bauleitplanung.html abgerufen werden. Außerdem sind die Unterlagen über eine entsprechende Verlinkung im zentralen Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/beteiligung/themen?ort=Elsteraue&format=Bauleitplan zugänglich.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im oben genannten Zeitraum im Vorzimmer des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue, Hauptstraße 30 in 06729 Elsteraue, Ortsteil Alttröglitz, zu folgenden Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus:      

Montag            09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag          09.00 - 12-00 Uhr          und      13.00 - 18.00 Uhr         

Donnerstag      09.00 - 12.00 Uhr          und      13.00 - 16.00 Uhr

Freitag             09.00 - 11.00 Uhr.

Die folgenden umweltbezogenen Informationen und nach Einschätzung der Gemeinde Elsteraue wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind ebenfalls Bestandteil der im Internet bekannt gemachten bzw. ausgelegten Unterlagen:

  • Umweltbericht (Anlage 2 zur Begründung des vorhabenbez. Bebauungsplans);
  • Artenschutzbeitrag (Anlage 3 zur Begründung des vorhabenbez. Bebauungsplans);
  • Stellungnahme Landesverwaltungsamt, Referat Immissionsschutz vom 22.05.2024 mit Hinweisen zu Zuständigkeiten der Unteren und Oberen Immissionsschutzbehörde sowie zur Geräuschbeurteilung über Schallleistungspegel;
  • Stellungnahme Landesverwaltungsamt, Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung vom 28.05.2024 mit Hinweisen zum geplanten Naturschutzgebiet „Phönix-Nord“, der Vertretung von Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Beachtung von Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht;
  • Stellungnahme Landesverwaltungsamt, Referat Wasser vom 22.05.2024 zur Feststellung einer Nicht-Betroffenheit von Belangen des Referates Wasser;
  • Stellungnahme Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt vom 13.06.2024 mit Hinweisen zu den Zielen der Raumordnung (Vorbehaltsgebiet für Wiederbewaldung) und den Belangen von Flächen für die Landwirtschaft;
  • Stellungnahme Burgenlandkreis vom 04.06.2024 mit Hinweisen zu den Themen
    • Eingriffsregelung sowie allgemeiner und besonderer Artenschutz (Untere Naturschutzbehörde);
    • Belange von Waldflächen nach Bundeswaldgesetz (Waldumwandlung, Erstaufforstung) sowie Brandschutz (Untere Forstbehörde);
    • zu bestehenden Grabensystemen, Pegeln und Filterbrunnen sowie zur Entsorgung von Niederschlagswasser (Untere Wasserbehörde);
    • zu Belangen des Bergrechts und ihrer Auswirkungen auf eine bodenschutzrechtliche Stellungnahme sowie zur Notwendigkeit eines Baugrundgutachtens (Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde);
    • zur Feststellung einer Nicht-Betroffenheit immissionsschutzrechtlicher Belange (Untere Immissionsschutzbehörde) und
    • Umweltverträglichkeitsprüfung und Strategische Umweltprüfung (UVP-Stelle);
  • Stellungnahme Regionale Planungsgemeinschaft Halle vom 07.05.2024 mit Hinweisen zum Vorbehaltsgebiet für Wiederbewaldung bzw. Erstaufforstung sowie zu den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes (Landschaftsbild/ Erholungsfunktion der Landschaft) und zur landwirtschaftlichen Bodennutzung;
  • Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 16.05.2024 mit Hinweisen zur Meldepflicht bei unerwartet freigelegten archäologischen Kulturdenkmalen und den entsprechenden Vorgaben gemäß Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt;
  • Stellungnahme Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 10.07.2024 mit Hinweisen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie zum Ertragsniveau von Kippenböden;
  • Stellungnahme Landesamt für Geologie und Bergwesen, Abteilung Geologie vom 24.05.2024 mit Hinweisen zu den hydrogeologischen Verhältnissen der bergmännischen Auffüllen bzw. von Kippen-/ Haldenböden.

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise zur Planung können in Text- und Schriftform (bauwesen@gemeinde-elsteraue.de bzw. Postadresse: Gemeinde Elsteraue, Hauptstraße 30, 06729 Elsteraue) sowie während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Elsteraue deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der ordnungsgemäßen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe E und Artikel 13 der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 – Datenschutzgrundverordnung – (DSGVO) finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Elsteraue unter

https://www.gemeinde-elsteraue.de/de/datei/anzeigen/id/15429,1207/2025_09_09_dsgvo_baugb.pdf

oder entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Elsteraue, 17.10.2025

Fischer

Bürgermeister                                                  Siegel

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Telefon: 03441 226 181
E-Mail: kaufmann@gemeinde-elsteraue.de

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Gemeinde Elsteraue 
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Die Erarbeitung umfasst die Entgegennahme und Speicherung der Adressdaten zur späteren 
Übermittlung des Ergebnisses.


Kategorien von Empfänger*innen der personenbezogenen Daten 
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Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der o. g. Aufgabenerfüllung an interne 
Stellen der Verwaltung der Gemeinde Elsteraue weitergegeben. Eine Weitergabe an Externe 
erfolgt nur und soweit es für die genannten Zwecke erforderlich ist. Innerhalb der Verwaltung 
der Gemeinde Elsteraue erfolgt die Verarbeitung der Daten der Stellungnehmenden durch die 
an der Durchführung des jeweiligen Verfahrens beteiligten Stellen und Personen. Im Fall der 
notwendigen Einbeziehung des Gemeinderates werden die personenbezogenen Daten auch 
den ehrenamtlichen Gemeinde- und Ortschaftsräten außerhalb der Verwaltung der Gemeinde 
Elsteraue zugänglich gemacht.  
Dauer der Speicherung 
(Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO) 
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert 
die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne. Daher werden Ihre 
personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert. 
Rechte als betroffene Person 
(Art. 13 Abs. 2 Buchstabe b-d DSGVO) Für die Verarbeitung im Rahmen der Stellungnahme 
haben Sie folgende Rechte: 
 Auskunft über Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 15 DSGVO 
 Berichtigung nach Art. 16 DSGVO 
 Löschung nach Art. 17 DSGVO 
 Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO 

Erforderlichkeit  
Eine rechtliche Erforderlichkeit zur Übermittlung personenbezogener Daten durch den 
Stellungnehmenden existiert nicht. Ohne diese Übermittlung entfällt jedoch auch das 
gesetzliche Recht auf Übermittlung des Ergebnisses nach § 3 Absatz 2 BauGB. 

Gegenstände

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Informationen

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