Bebauungsplan Einheitsgemeinde Gommern Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplanes "Alte Schäferei" der Stadt Gommern in der Ortschaft Dornburg

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 07.08.2025 bis 05.09.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Gebietsabgrenzung

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Alte Schäferei" der Stadt Gommern in der Ortschaft Dornburg gem. § 2 Abs. 1 beschlossen.

Der Bebauungsplan „Alter Schäferei“ hat zum Ziel, die bauliche Nutzung zum Wohnen bauleitplanerisch vorzubereiten. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 287, 442, 443, 444, 445 und Teilflächen der Flurstücke 286, 360/1 in der Flur 3, sowie Teilflächen der Flurstücke 125, 145, 150, 164/124 und 124 in der Flur 4, der Gemarkung Dornburg. Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Osten und Süden durch Waldflächen begrenzt.

Kontakt

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorentwurfs des o.g. Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

07.08.2025 bis 05.09.2025

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststunden.

Montag:            von  9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag:          von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 17.30  Uhr

Donnerstag:      von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00  Uhr

Auf Wunsch können nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 039200 7789-31 auch Termine zu anderen Zeiten vereinbart werden. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch im Internet unter www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung – Öffentlichkeitsbeteiligung) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt der Stadt Gommern die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Informationen

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