Vorhaben- und Erschließungsplan Einheitsgemeinde Gommern Frühzeitige Beteiligung

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lagerhalle Pöthen östlich der Gommeraner Straße" der Stadt Gommern

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 07.08.2025 bis 05.09.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 04.06.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lagerhalle Pöthen östlich der Gommeraner Straße" der Stadt Gommern in der Ortschaft Karith / Pöthen gem. § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und § 12 BauGB beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lagerhalle Pöthen östlich der Gommeraner Straße“ hat zum Ziel, die bauliche Nutzung als Standort für eine Lagerhalle bauleitplanerisch vorzubereiten. Für die in der Gebietsabgrenzung gekennzeichneten Flächen von ca. 0,41 ha, die sich auf den Flurstücken 17/7, 17/29 sowie einer Teilfläche des Flurstücks 17/17 der Flur 5 der Gemarkung Karith in der Ortschaft Pöthen, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Baugrenzen sind dabei auf eine Fläche von 840 m² begrenzt.

Aktuell sind die Flurstücke im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Um den Standort baulich nutzen zu können, muss der Flächennutzungsplan in einem gesonderten Verfahren geändert werden.

Kontakt

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung der Projektunterlagen des o.a. vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Gebietsabgrenzung in der Zeit vom

07.08.2025 bis 05.09.2025

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststunden

montags           von  9.00 – 12.00 Uhr

dienstags         von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 17.30  Uhr

donnerstags     von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00  Uhr

Auf Wunsch können nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 039200 7789-31 auch Termine zu anderen Zeiten vereinbart werden. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch im Internet unter www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung – Öffentlichkeitsbeteiligung) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt der Stadt Gommern die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Informationen

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