Flächennutzungsplan Einheitsgemeinde Gommern Aufstellungsbeschluss

10. Änderung FNP der Einheitsgemeinde Stadt Gommern für das Gebiet am Volkshaus in der Fuchsbergstraße

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.01.2026 bis 16.02.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 03.12.2025 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzugsvertrages beschlossen.

Die Stadt Gommern beabsichtigt, auf der in der Gebietsabgrenzung dargestellten Fläche in der Fuchsbergstraße 13–15 den Neubau eines Mehrzweckgebäudes zu errichten. Die geplante Baumaßnahme soll auf einer Teilfläche des Flurstücks 137/3, Flur 9, Gemarkung Gommern, in direkter Anbindung an das bestehende Sozialgebäude umgesetzt werden.

Die geplante Bebauung erstreckt sich teilweise über eine bestehende Mischbaufläche sowie eine derzeit als Grünfläche ausgewiesene Teilfläche im Außenbereich. Für diese Teilfläche muss ein Bebauungsplan erstellt und der Flächennutzungsplan in eine Fläche für den Gemeinbedarf geändert werden.

Kontakt

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorentwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit vom

19.01.2026 bis 16.02.2026

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststunden.

Montag:           von  9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag:         von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 17.30  Uhr

Donnerstag:     von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00  Uhr

Auf Wunsch können nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 039200 7789-31 auch Termine zu anderen Zeiten vereinbart werden. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch im Internet unter www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung – Öffentlichkeitsbeteiligung) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt der Stadt Gommern die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung können bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht oder per E-Mail an   bauplanung@gommern.de  übermittelt werden. 

Datenschutzerklärung

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt. Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellung-nahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gegenstände

Übersicht
  • Lageplan
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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