Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Juni 2025 die Durchführung des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr. 40 „Riebeckplatz – Zukunftszentrum“ beschlossen und den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 14. April 2025 gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Veröffentlichung im Internet bestimmt (Vorlagen-Nr.: VIII/2025/01032).
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174.2 „Riebeckplatz – Zukunftszentrum“.
Der Beschluss zur Durchführung des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr. 40 „Riebeckplatz – Zukunftszentrum“ wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr. 40 „Riebeckplatz – Zukunftszentrum“ befindet sich in zentraler Lage der Stadt Halle (Saale) unmittelbar nordwestlich des Hauptbahnhofes und südöstlich der Altstadt. Der Geltungsbereich der Änderung hat eine Fläche von ca. 3,4 ha. Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt:
Die genaue Abgrenzung ist aus dem angefügten Lageplan ersichtlich.
Umweltbezogene Informationen sind zu den Schutzgütern Mensch (insbesondere Schallimmissionen, Gewerbelärm, Verkehrslärm, Kampfmittel, Katastrophenschutz, menschliche Gesundheit, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung), Tiere (insbesondere Fledermäuse, Zauneidechsen, Brutvögel, Eremit),Pflanzen (insbesondere Baumbestand), biologische Vielfalt (insbesondere Biotoptypen), Fläche (insbesondere Flächenversiegelung), Boden (insbesondere Versiegelung, Geologie und Hydrogeologie; Versickerungseigenschaften des Bodens, Altlasten), Wasser (insbesondere Niederschlagswasser, Niederschlagswassermanagement), Luft (insbesondere Immissionen), Klima (insbesondere Lokalklima), Landschaft, Kulturgüter (insbesondere Kulturdenkmale, archäologische Kulturdenkmale, archäologische Bodendenkmale, Baudenkmale) und sonstige Sachgüter (insbesondere Änderung der Verkehrssituation) verfügbar.
Folgende umweltbezogene Fachgutachten und umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit liegen vor:
Gutachten
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr. 40 „Riebeckplatz – Zukunftszentrum“ wird mit der Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 2. September 2025 bis zum 6. Oktober 2025 über das Internet-Portal der Stadt Halle (Saale) unter: www.oeffentliche-auslegung.halle.de veröffentlicht und ist über das Internet-Portal des Landes Sachsen-Anhalt unter: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Halle/beteiligung/themen?format=Bauleitplan veröffentlicht.
Stellungnahmen zur Planung können bis zum 6. Oktober 2025 von jedermann elektronisch übermittelt werden an die E-Mail-Adresse: planen@halle.de. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme auch schriftlich oder während der Dienststunden Montag/Mittwoch/Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr, nach telefonischer Anmeldung, zur Niederschrift in der Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale), im Zimmer 16.08, Fachbereich Städtebau und Bauordnung. Außerhalb dieser Zeiten ist dies nach telefonischer Vereinbarung (Tel.-Nr. 0345/221-4151) ebenfalls möglich, darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 0345/221-4151) ist auch hierfür erforderlich.
Ferner wird der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr. 40 „Riebeckplatz – Zukunftszentrum“ in der Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale), im Foyer, ausgelegt.
Die Ansicht der ausgelegten Unterlagen ist während folgender Zeiten möglich: Montag/Mittwoch/Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, Dienstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr. 40 „Riebeckplatz – Zukunftszentrum“ unberücksichtigt bleiben.
Entsprechend § 3 Absatz 3 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Fachbereich Städtebau und Bauordnung Neustädter Passage 18 06122 Halle (Saale)
Tel.: +49 345 2216301