Flächennutzungsplan Stadt Harzgerode Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung Flächennutzungsplan für "Wertstoffhof Friederikenstraße" im Ortsteil Harzgerode

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.01.2026 bis 20.02.2026
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Planzeichnung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat Harzgerode hat am 06.11.2025 den Beschluss zur Aufstellung der 1.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Harzgerode für den Bereich "Wertstoffhof Friederikenstraße" im Ortsteil Harzgerode gefasst. Gemäß § 3 Abs.1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig im Planverfahren zu beteiligen.
Die Verfahrensführung erfolgt gemäß § 8 Abs.3 BauGB als Parallelverfahren zum Aufstellungs¬verfahren des Bebauungsplanes Nr.14 "Wertstoffhof Friederikenstraße" im Ortsteil Harzgerode - Stadt Harzgerode.
Ziel der Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes ist die Verlagerung des bestehenden Abfallwirtschaftshofes (Wertstoffhofes) vom Standort an der Mägdesprunger Straße in den Änderungsbereich an der Friederikenstraße
 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 19.01.2026 – 20.02.2026  statt.


Die Planunterlagen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und dem Umweltbericht können auf der Homepage der Stadt Harzgerode unter dem Punkt Rathaus → Bekanntmachungen → Bauleitplanung und während der Frist im zentralen Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de eingesehen werden.
Zusätzlich liegt während dieser Zeit der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Bauverwaltung der Stadt Harzgerode, Marktplatz 7, 06493 Harzgerode zu folgenden Zeiten:

Montag

  • 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

  • 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

  • 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag

  • 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

oder nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. Nr. 039484/7476404 Herr Strube) zur Einsichtnahme öffentlich aus.


Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie über die sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, informieren.
Während der Auslegungsfrist wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern. 
Anregungen und Stellungnahmen können von jedermann unter Angabe des Planverfahrens und des Absenders während der Veröffentlichungsfrist schriftlich zu Protokoll bzw. als förmliches Schreiben an folgende Anschrift eingereicht werden:

Stadt Harzgerode
Bau- und Ordnungsverwaltung
Marktplatz 1
06493 Harzgerode
oder per Email an: planung@harzgerode.de

Hinweis: 
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Abs.2, Satz 2, Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwänden ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontakt

Stadt Harzgerode

Herr Strube

Marktplatz 7

06493 Harzgerode

Telefon: 039484/7476404

E-Mail: planung@harzgerode.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 DSGVO im Rahmen der Bauleitplanung
der Stadt Harzgerode

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns besonders wichtig. Neben allen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, um Ihre Daten zu schützen, möchten wir Sie darüber informieren, zu welchem Zweck Ihre Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Der Erklärung können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben.


1. Verantwortliche Stelle

Stadt Harzgerode
Marktplatz 1
06493 Harzgerode

E-Mail: info@harzgerode.de
Telefon: 039484 / 7476 - 0


2. Verarbeitende Stelle

Stadt Harzgerode
Bau- und Ordnungsamt
Marktplatz 1
06493 Harzgerode

Tel.: 039484 / 7674 - 404
E-Mail: bauleitplanung@stadt-moeckern.de


3. Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte der Harzgerode
Marktplatz 1
06493 Harzgerode

E-Mail: datenschutz@harzgerode
Telefon: 039221 95-0


4. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit (Bauleitplanung)

Diese Informationen und Hinweise gelten für die Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Sachgebiet Bauleitplanung im Bau- und Ordnungsamt der Stadt Harzgerode. Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens, insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Auch um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren zu bearbeiten, müssen die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.


5. Zweck der Datenverarbeitung

Die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt in Verbindung mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen, städtebaulichen Satzungen, Rahmenplänen und Konzepten etc. nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB). Bauleitpläne sind gemäß § 1 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist.

Zudem werden die persönlichen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben: Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bebauungsplan eine Stellungnahme an die Gemeinde abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, speichern wir die darin enthaltenen Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit Namen, Anschrift und ggf. bodenrechtlich relevanten Daten (z.B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse).

Ihre persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können und um Sie nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens über das Ergebnis der Abwägung zu informieren. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.


6. Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO). Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus den Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere § 3 BauGB.


7. Empfänger Ihrer Daten bzw. Weitergabe der Daten an Dritte

    • Verwaltungsstrukturen (andere Ämter und Fachbereiche) innerhalb der Stadt Harzgerode, die in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind,
    • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB übertragen wurde (z.B. Planungsbüros),
    • höhere Verwaltungsbehörden z.B. im Rahmen der Genehmigung nach den §§ 6 Abs. 1, 10 Abs. 2 BauGB,
    • Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit/Rechtskraft von Bauleitplänen,
    • kommunalpolitischen Gremien (Stadtrat, Ausschüsse, Ortschaftsräte) zum Zwecke der Abwägung und Beschlussfassung (anonymisiert), siehe unten.

Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und rechtlichen Verpflichtungen. Die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) erfolgt durch den Stadtrat, hierfür werden die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten anonymisiert.

Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten von Stellungnehmern und Planbetroffenen nicht im Internet veröffentlicht werden. Allerdings ist entsprechend dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt eine Einsichtnahme in die Verfahrensakten der Bauleitpläne zu gewähren. Derzeit werden diese Verfahrensakten als Papierakten geführt.


8. Speicherung Ihrer Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung (Normenkontrolle/ inzident) erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert, bzw. so lange wie der Bauleitplan rechtswirksam ist.


9. Ihre Rechte

    a) Recht auf Auskunft

Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
    b) Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung

Sie können die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten verlangen (Art. 16 DSGVO).
    c) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)

Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
    d) Recht auf Widerruf einer Einwilligung

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Datenverarbeitung zu widerrufen. Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO beruht (Einwilligung in die Datenverarbeitung), haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft zu widerrufen.

e) Recht auf Beschwerde

Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

    Landesbeauftragte für den Datenschutz
    Geschäftsstelle und Besucheradresse: Otto-von-Guericke Straße 34a 39104 Magdeburg
    Postadresse: Postfach 1947, 39009 Magdeburg
    Telefon: 0391 818030
    Telefax: 0391 81803 - 33

E-Mail: https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/landesbeauftragte/kontakt/wichtige-hinweise-zum-e-mail-versand

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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