Bebauungsplan Einheitsgemeinde Stadt Jerichow Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Wulkow"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 29.12.2025 bis 06.02.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans und Verortung der externen Ausgleichsmaßnahme (DTK50 © GeoBasis-DE / LVermGeo ST/ dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Einheitsgemeinde Stadt Jerichow

Bekanntmachung der Einheitsgemeinde Stadt Jerichow über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Wulkow“ der Stadt Jerichow und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Jerichow hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 mit Beschluss-Nr. BV/2024-2029/107 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Wulkow“ in der Fassung vom 09/2025 bestehend aus der Bebauungsplanzeichnung mit Textfestsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung mit Umweltbericht zu billigen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den auszulegenden Unterlagen für den Entwurf des Bebauungsplans verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Fläche

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen

Wasser

  • Schutzbedürftigkeit des Grund- und Oberflächenwassers
  • Keine Beeinträchtigung des qualitativen und quantitativen Zustands von Grund- und Oberflächengewässern

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen und Pflanzenarten
  • Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
  • Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung gem. Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt
  • Herleitung und Beschreibung der für die Eingriffe erforderlichen Kompensations­maßnahmen

Fauna und biologische Vielfalt

  • Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tierarten auf Grundlage einer fachplanerischen Potentialabschätzung und anhand von durchgeführten Vor-Ort-Begehungen sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Artengruppen Brutvögel, Amphibien und Reptilien
  • Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung
  • Herleitung und Beschreibung von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen für Bodenbrüter (Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung)
  • Externe Ausgleichsmaßnahmen für Offenlandarten, insbesondere Feldlerche
  • Interne Ausgleichsmaßnahmen für Bodenbrüter des Offenlandes sowie Strukturaufwertung

Landschaft-/Ortsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes und der Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • Vorhabenbedingte Emissionen (bau-, anlage- und betriebsbedingt)
  • keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit durch Verkehrslärm und Staub

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • keine negativen Einflüsse auf die umliegenden Schutzgebiete

Sonstige Angaben

  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen

In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird auf die Überprüfung der Konfliktanalyse der Offenlandarten (insbesondere Feldlerche), Schaffung von Maßnahmen (tlw. Extern) für Feldlerche und weiteren Bodenbrütern des Offenlandes Ergänzung der Störwirkung (Kulissenwirkung, Silhouetteneffekt) innerhalb der Betrachtung der Offendlandarten in der Konfliktanalyse, Schaffung einer Querungshilfe Wildkorridors hingewiesen.

Für den möglichen Verlust von Brutrevieren der Feldlerche durch die Überbauung mit PV-Modulen, sind externe Maßnahmen umzusetzen, welche die entfallenden Reviere ersetzen sollen. Die Umsetzung erfolgt auf mindestens 3 ha werden vormals intensiv genutzte Ackerflächen in Ackerbrachen überführt, wodurch Habitatpotenzial für sechs Revierpaare entsteht. Die Maßnahme befindet sich innerhalb des Flurstücks 144/29, Flur 1 der Gemarkung Wulkow gemäß der beigefügten Abbildung.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans und Verortung der externen Ausgleichsmaßnahme (DTK50 © GeoBasis-DE / LVermGeo ST/ dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans

Externe Ausgleichsflächen

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Wulkow“ bestehend aus der Bebauungsplanzeichnung mit Textfestsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht und Anlagen sowie die zu diesem Verfahren vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom 29.12.2025 bis einschließlich 06.02.2026 im Bauamt der Einheitsgemeinde Stadt Jerichow, Zimmer 113, Karl-Liebknecht-Straße 10, 39319 Jerichow, öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können von Jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich, per Mail oder zur Niederschrift während der Dienststunden:

Montag                        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag                      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag                  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag                         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

vorgebracht werden.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Wulkow“ samt Begründung und Anlagen sind zusätzlich im Internet auf der Website

https://www.stadt-jerichow.de/bekanntmachungen;

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/startseite abrufbar.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung Jerichow auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (0 33 62) 8 83 61-0, E-Mail

beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Jerichow, 17.11.2025

gez. Lüdicke                                                                                        Siegel

Bürgermeisterin

Kontakt

Julia Bolle - Bauamtsleiterin Stadt Jerichow 

Tel.: 03934392734

Mail: bauamt@stadt-jerichow.de

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