Bekanntmachung der Veröffentlichung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 12 „Mischgebiet Spittelbreite“ der Gemeinde Kabelsketal (OT Dieskau)
Der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2025 den 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12 „Mischgebiet Spittelbreite“, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag und den dazugehörigen Anlagen gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt (Beschluss 28.-06./2025).
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.
Das Plangebiet befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Kabelsketal, nördlich angrenzend an die Ortslage Dieskau, südlich der Bundesstraße 6 und östlich der Döllnitzer Straße (L 167). Der räumliche Geltungsbereich umfasst auf einer Gesamtfläche von 11,90 Hektar die Flurstücke 16/43, 17/34 (anteilig), 17/54 (anteilig), 917 und 918 in der Flur 2 der Gemarkung Dieskau.
Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft ist eine externe Kompensationsmaßnahmen geplant, es handelt sich um den Rückbau von Teilen einer Kleingartenanlage. Die Gartenflächen befinden sich in der Kleingartenanlage "Am Reidetal" auf den gemeindeeigenen Flurstücken 3, 4, 5, 6 und 17 in der Flur 4 der Gemarkung Dieskau. Dabei soll eine ca. 3,48 Hektar große Teilfläche eines ungenutzten Kleingartengeländes durch Rückbau der ungenutzten Gartenlauben, Entsiegelung der Fundamente, Rückbau der Wege und Entfernung der nicht heimischen Ziergehölze und des Unrates naturnah aufgewertet werden.
Die Lage des räumlichen Geltungsbereichs und der externen Maßnahme ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 13.05.2025, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag und den dazugehörigen Anlagen, der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://www.kabelsketal.de/de/oeffentliche-bekanntmachung-der-bauverwaltung.html
und www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie über das zentrale Landesportal unter
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/startseite
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Bauverwaltung der Gemeinde Kabelsketal (OT Gröbers), Lange Str. 18 in 06184 Kabelsketal während folgender Zeiten zur Einsicht ausgelegt:
Montag 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an bauverwaltung@kabelsketal.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (0 33 62) 8 83 61-0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
Fläche
Boden
Wasser
Klima/Luft
Biotope und Flora
Fauna und biologische Vielfalt
Landschafts-/Ortsbild
Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit
Kultur- und Sachgüter
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
Sonstige Angaben
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Kabelsketal, 14.07.2025 Der Gemeinderat
Kunnig
Bürgermeister
Frau Lücke (Tel: 034605 33252)