Flächennutzungsplan Gemeinde Kabelsketal Frühzeitige Beteiligung

4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kabelsketal

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 06.10.2025 bis 07.11.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kabelsketal
nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der vom Gemeinderat Kabelsketal in der Sitzung am 28.08.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kabelsketal in der Fassung vom Mai 2025, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, wird

vom     06.10.2025     bis     07.11.2025

gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) auf der Internetseite der Gemeinde Kabelsketal unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.kabelsketal.de/de/oeffentliche-bekanntmachung-der-bauverwaltung.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/startseite .

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die o. g. Unterlagen im gleichen Zeitraum in der Bauverwaltung der Gemeinde Kabelsketal (OT Gröbers), Lange Str. 18 in 06184 Kabelsketal, während folgender Zeiten

Montag:           9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

                        Dienstag:          9.00 – 12.00 und 13.00 – 19.00 Uhr

                        Donnerstag:     9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Sie sollen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende E-Mail-Adresse

bauverwaltung@kabelsketal.de

übermittelt werden, können aber bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der

Gemeindeverwaltung Kabelsketal

Lange Straße 18

06184 Kabelsketal                                            abgegeben werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächen­nutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Kabelsketal deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 5 S. 1 BauGB).

Inhalt der Änderung:

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Kabelsketal entwickelt, der in der Fassung der 3. Änderung seit April 2023 rechtswirksam ist. Sie ist erforderlich, um die Darstellungen des wirksamen Plans, für einzelne Flächen, an geänderte Flächenansprüche anzupassen bzw. aufgrund konkretisierter Planungsvorstellungen fortzuschreiben.

Das beinhaltet vor allem Änderungen in der Ausweisung von Wohn-, Misch- und gewerblichen Bauflächen sowie Sonderbauflächen im gesamten Gemeindegebiet. Es ist zu prüfen, ob die im Flächennutzungsplan dargestellten Gebietsarten im Gemeindegebiet noch der Siedlungsentwicklung entsprechen.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kabelsketal ist mit dem 2024 bestätigten Integrierten gemeindlichen Entwicklungskonzept abzustimmen.

Das nachrichtlich dargestellte Siedlungsbeschränkungsgebiet des Flughafens Leipzig/Halle ist in seiner Ausdehnung dem Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Halle anzupassen.

Die geplante Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitung von Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt zum Umspannwerk des Kernkraftwerks Isar nahe Landshut in Bayern (SüdOstLink) verläuft streckenweise durch das Gemeindegebiet der Gemeinde Kabelsketal und soll entsprechend im Plan berücksichtigt werden.

Darüber hinaus sind aktuelle Planungen von Verkehrswegen in den Flächennutzungsplan zu übernehmen (Entwurfsplanung der Ortsumgehungen der B 6 für Bruckdorf, Gröbers und Großkugel,  und den Radschnellweg Halle-Leipzig).

Aufgrund des Umfangs der beabsichtigten Änderungen ist die 4. Änderung des Flächennutzungsplans nur im Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie einem Umweltbericht nach § 2a BauGB möglich.

Hinweise zum Datenschutz:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e
EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Kabelsketal, 02.09.2025                                               Der Gemeinderat

              - Siegel -                                                         Kunnig

                                                                                     Bürgermeister      

Kontakt

Frau Lücke

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Die Gemeinde Kabelsketal möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

  1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung in Sinne der Datenschutzgrundverordnung DSGVO ist die Gemeinde Kabelsketal, Lange Str. 06184 Kabelsketal.

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftrag­ ten der Gemeinde Kabelsketal unter folgenden Kontaktdaten richten:

Postanschrift:

E-Mail:

Robin Data GmbH Fritz-Haber-Str. 9

06217 Merseburg datenschutz@kabelsketal.de

Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landes­ beauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg).

  1. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Bei der Abgabe von Stellungnahmen, Äußerungen oder Einwendungen werden die folgenden, für die Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlichen, Daten elektronisch erfasst und gespeichert:

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ggf. Kommunikationsdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse, soweit Sie diese an­ geben)

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Ihre Daten werden von der Gemeinde Kabelsketal verarbeitet. Weiterhin erfolgt die Weitergabe an Dritte, denen die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten zur Beschleuni­ gung übertragen wurde, § 4b BauGB.

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Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange. Die in den Stellungnahmen, Äußerungen und Einwendungen enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht gern. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO sowie zur Wahrnehmung einer Aufgabe gern. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, in Verbindung mit § 3 BauGB.

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Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde Kabelsketal so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erfor­ derlich ist. Für die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prü­ fung ist die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten innerhalb der Verfahrensakte erforderlich.

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Sie haben bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen das Recht, Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO),deren Löschung (Art. 17 DSGVO) oder eine Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen. Weiterhin habe Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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