Bebauungsplan Stadt Köthen (Anhalt) Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 72 „Industriepark Köthen Süd" der Stadt Köthen (Anhalt), frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.05.2025 bis 11.07.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am 13.05.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Industriepark Köthen Süd" der Stadt Köthen (Anhalt) gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB beschlossen.

Der Beschluss über die Aufstellung wurde im Amtsblatt Nr. 7 vom 26.07.2024 der Stadt Köthen (Anhalt) veröffentlicht.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer 4-wöchigen Auslegung Durchgeführt. Zusätzlich ist Ihnen Gelegenheit gegeben das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt zu nutzen.

Alle Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können zusätzlich im Internetauftritt der Stadt Köthen (Anhalt) bis einschließlich 10.06.2025 unter folgendem Link angesehen werden:

http://www.koethen-anhalt.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html

Vom 10.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025 können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, sowie elektronisch während folgender Dienstzeiten in der Abteilung Stadtentwicklung, Wallstraße 1 bis 5, 1. Etage, über Aufgang 3, 06366 Köthen (Anhalt) abgegeben werden:

            Montag          von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

            Dienstag        von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

            Donnerstag   von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Stellungnahmen können zudem per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse abgegeben werden:

stadtentwicklung@koethen-stadt.de

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen außerhalb der Frist bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Wallstraße 1 bis 5, 1. Etage, über Aufgang 3, 06366 Köthen (Anhalt) abgegeben werden:

            Montag          von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

            Dienstag        von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

            Donnerstag   von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Stellungnahmen können zudem per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse abgegeben werden:

stadtentwicklung@koethen-stadt.de

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Gegenstände

Übersicht
  • Geltungsbereich
  • Geltungsbereich Luftbild
  • Geltungsbereich FNP
  • Begründung - Vorentwurf B-Plan Nr. 72
  • Planzeichnung - Vorentwurf B-Plan Nr. 72

Informationen

Übersicht
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