Bebauungsplan Stadt Leuna Öffentliche Auslegung

B-Plan Nr. 58 "Wohnbebauung Kötzschau-Feldweg"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 11.11.2025 bis 12.12.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des 4. Entwurfes

des Bebauungsplanes Nr. 58

„Wohnbebauung Kötzschau - Feldweg“

der Stadt Leuna

Die Stadt Leuna führt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Wohnbebauung Kötzschau – Feldweg“. Mit Beschluss vom 30.10.2025 hat der Stadtrat Leuna die Überleitung des Aufstellungsverfahrens auf die aktuell geltende gesetzliche Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) sowie die Billigung des 4. Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 58 und Durchführung der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur vorliegenden Planfassung bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 676, 679, 681, 683, 588 (teilweise), 613 (teilweise), 614 (teilweise), 10/18 (teilweise) der Flur 2 der Gemarkung Kötzschau und ist nachfolgend in der Ortslage Kötzschau verortet.

Der 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Wohnbebauung Kötzschau – Feldweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes sowie die nach Einschätzung der Stadt Leuna wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen kann in der Zeit

vom 11.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025

im Internet unter leuna.de/de/bauleitplanungen.html abgerufen werden. Außerdem sind die Unterlagen über eine entsprechende Verlinkung im zentralen Internetportal des Landes unter beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/leuna/beteiligung/themen zugänglich.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 während des oben genannten Zeitraums

in

Stadt Leuna

Fachbereich Bau

Zimmer 2.08

Rudolf-Breitscheid-Straße 18

06237 Leuna

während der folgenden Dienstzeiten

Montag                        09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag                     09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch                     09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Donnerstag                 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Freitag                        09.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Wohnbebauung Kötzschau - Feldweg“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse: info@stadtleuna.de übermittelt werden. Auch können die Stellungnahmen in Text- bzw. Schriftform postalisch an die Stadt Leuna (Postadresse: Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna) oder auch während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Leuna deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.

Die nach Einschätzung der Stadt Leuna wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind Bestandteil der im Internet zugänglichen bzw. ausgelegten Unterlagen. Diese sind nachstehend den durchlaufenen Planständen zugeordnet und aufgelistet.

Stellungnahmen zum Entwurf, Beschluss vom 17.12.2020:

  • Stellungnahme Landkreis Saalekreis vom 05.02.2021, insbesondere zu:
    • Beachtung des besonderen Artenschutzes (§§ 44, 45 BNatSchG);
    • Prüfung der Auswirkungen der Planung auf besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten;
    • Versickerung des Niederschlagswassers;
    • Möglichkeit zeitweiser Geruchs-, Lärm- und Staubimmissionen durch Wirtschaftsflächen der Landwirtschaft in der Nähe des Plangebietes;
    • Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden;
    • Bekannter Altlastenverdacht in der Nähe des Plangebietes;
    • Mögliche Kampfmittelbelastung des Plangebietes bzw. der Umgebung;
  • Stellungnahme Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 01.02.2021, insbesondere zu:
    • Landwirtschaftliche Belange, z.B. Pflicht des schonenden und sparsamen Umgangs mit dem Schutzgut Boden und am realen Bedarf ausgerichteter Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen zum Zwecke Wohnnutzung;
    • Hinweis auf saisonbedingt mögliche Geruchs-, Lärm- und Staubemissionen aus benachbarter Ackerfläche und Möglichkeiten zur Minderung der Wirkungen auf das Plangebiet;

Stellungnahmen zum 2. Entwurf, Beschluss vom 27.05.2021:

  • Stellungnahme Landkreis Saalekreis vom 30.07.2021, insbesondere zu:
    • Nicht-Betroffenheit wasserrechtlicher Belange;
    • Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange und Anforderungen an einen Artenschutzfachbeitrag sowie an potenzielle Vergrämungs-/ Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Feldlerche, Feldhamster, Amphibien);
    • Altlastenverdacht im Plangebiet nicht registriert/gegeben;
  • Stellungnahme Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg vom 30.06.2021, insbesondere zu den Themen der Trinkwasserversorgung, Schmutzwasserentsorgung, Niederschlagswasserbeseitigung und Löschwasserbereitstellung;

Stellungnahmen zum 3. Entwurf, Beschluss vom 30.09.2021:

  • Stellungnahme Landkreis Saalekreis vom 16.10.2021, insbesondere zu:
    • Ergänzungen für die Vermeidungsmaßnahmen VASB1 und VASB2;

Stellungnahme Landkreis Saalekreis, Amt für Brand- und Katastrophenschutz vom 05.11.2024, insbesondere zur Kampfmittelbeseitigung im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 58

Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im vorliegenden Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht enthält Informationen und Aussagen zu den temporären (baubedingt) und dauerhaften sowie bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren und zu den Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltschutzgüter:
    • Boden (z.B. zu mechanischen Bodenbelastungen während der Bauphase, Bodenabtrag und -umlagerung sowie Veränderungen im Wasserhaushalt);
    • Fläche (insbesondere zur Flächeninanspruchnahme und Versiegelung durch geplante Baumaßnahmen);
    • Oberflächenwasser/Grundwasser sowie Niederschlagswasser (z.B. Grundwasserneubildung, örtliche Versickerung von Niederschlagswasser);
    • Klima / Luft (insbesondere zu planungsbedingten Wirkungen auf mikroklimatische Faktoren, lokales Kleinklima, Kaltluftentstehung);
    • Flora, Pflanzen und Biotope (insbesondere zur umliegenden Vegetation und zu Biotoptypen sowie deren Schutzwürdigkeit und Gefährdungsgrad, Zunahme an Emissionen z.B. Licht und Lärm);
    • Fauna (insbesondere zur Beeinträchtigung der Vogelwelt (insbesondere Feldlerche) und Auswirkungen auf Amphibien und Reptilien);
    • Landschaftsbild;
    • Mensch (z.B. Zunahme an Emissionen (z.B. Lärm, Staub-, Stickoxid- und Rußemissionen, Erschütterungen) während der Bauphase (temporär)) und
    • Kultur- und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen.

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Stadt Leuna, den 03. November 2025

Michael Bedla                                                            - Siegel -

Bürgermeister 

Kontakt

Frau Elisabeth Zöfelt
E-Mail: e.zoefelt@stadtleuna.de

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Gegenstände

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  • Fachgutachten
  • Begründung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Umweltbericht

Informationen

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