Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zum „Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91“
Der Stadtrat der Stadt Lützen hat am 30.04.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lützen zum Bebauungsplan „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91“ beschlossen.
Der Beschluss wurde gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) am 13.09.2024 im Amtsblatt 09/2024 der Stadt Lützen bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans liegt im äußersten Südwesten des Stadtgebiets innerhalb der Flure 2 und 3 der Gemarkung Zorbau und lässt sich wie folgt abgrenzen:
Die Fläche der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lützen auf der Gemarkung Zorbau umfasst eine Größe von ca. 125 ha.
Darstellung des Geltungsbereichs der 2. Änderung des FNP Lützen
Planungsziel ist es neue gewerbliche Bauflächen darzustellen, um die Entwicklung eines Industrie– und Gewerbegebietes bauplanungsrechtlich zu ermöglichen.
Die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriestandorts am Verkehrsknotenpunkt Autobahnabfahrt A9 Weißenfels / Anschlussstelle Bundesstraße B91 wird angestrebt. Auf dieser Fläche sollen auf diesem Weg hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden.
Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in seiner Sitzung am 28.10.2025 den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lützen zum „Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91“ bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht beschlossen.
Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lützen zum „Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91“ bestehend aus Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht werden in der Zeit vom
17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025
auf der Internetseite der Stadt Lützen unter
https://www.stadt-luetzen.de/de/bauleitplanung.html
sowie über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt (beteiligung.sachsen-anhalt.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes auch bei der Stadt Lützen, Markt 1, 06686 Lützen im Bauamt (Zimmer 2.18) während der Dienststunden
Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden an: bauamt@stadt-luetzen.de oder unter der o. g. Anschrift abgegeben oder per Post an die Stadt Lützen, Markt 1, 06686 Lützen gesendet werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Lützen, 29.10.2025
Mirko Kother
Bürgermeister
Lisa Böhland