Verfahren Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Umwelt, Klima und Energie

Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan (PEIP) für das NNM „Grünes Band – Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 26.01.2026 bis 28.02.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes „Grünes Band Sachsen-Anhalt – Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ zur Festsetzung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument am 9. November 2019 besteht nach § 7 Abs. 1 GBG LSA die Verpflichtung, für eine einheitliche Entwicklung im Sinne der Schutzzwecke die Erstellung eines Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplanes (PEIP) zu gewährleisten.

Das ausgewiesene NNM mit einer Länge von 343 Kilometern und der dazugehörigen Fläche von 4.754 Hektar umfasst die unmittelbare ehemalige Grenzregion zwischen DDR und BRD im Bereich zwischen der heutigen Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Niedersachsen und dem ehemaligen, grenznächsten Kolonnenweg auf sachsen-anhaltischem Territorium.

Im Zeitraum von Mai 2021 bis Dezember 2024 wurden die Grundlagen für diesen Plan durch ein externes Gutachterbüro erstellt. Die Planerstellung umfasste die naturschutzfachlichen Planungsinhalte sowie eine Erfassung baulicher Grenzrelikte.

Gemäß § 7 Abs. 1 GBG LSA Satz 3 unterteilt sich der PEIP in 5 Abschnitte: Bestandssicherung, Ziele, Entwicklungsmöglichkeiten, Umsetzung konkreter Vorhaben und Finanzierung.

Aufgabe der Planung ist, das Gebiet des Nationalen Naturmonuments – aufbauend auf einer Bestandserfassung- hinsichtlich seiner Schutzgüter und Gefährdungsfaktoren zu beurteilen, Entwicklungsziele herauszuarbeiten sowie hierzu notwendige Maßnahmen abzuleiten. Er beinhaltet neben einer abiotischen Gebietscharakterisierung die Zustandserfassung und Bewertung der Arten, Biotope und Nutzungen inkl. dynamischer Aspekte, wie Gefährdung und Entwicklungsmöglichkeit. Zusätzlich erfolgte eine Bestandsaufnahme der Grenzrelikte.

Mit dem PEIP wird eine abgestimmte Daten- und Handlungsgrundlage für den Erhalt des Grünen Bandes und der Entwicklung des Gebietes geschaffen. Die im Gesetz festgelegten Ziele werden durch den PEIP konkretisiert.

Auftragsgegenstand war eine flächendeckende Erfassung und Bewertung der im Plangebiet "Grünes Band" vorkommenden Wald- und Offenland-Lebensraumtypen/ Biotope und eine Bestandsaufnahme von baulichen Relikten der Grenzanlagen. Die Erfassung der Fauna erfolgt anhand ausgewählter Tierartengruppen auf 15 über das Grüne Band verteilten, repräsentativen Untersuchungsflächen.

Ausgehend von diesen Datenerhebungen wurden Maßnahmeempfehlungen zum Management dieser Schutzgüter im Plangebiet erarbeitet. Diese sind in einem Planwerk bestehend aus Textband, Maßnahmentabelle und Kartenteil dargestellt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen und Nutzungsberechtigte haben die Möglichkeit, den Plan in der Zeit vom 26. Januar bis 28. Februar 2026 einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet 14 Tage nach Abschluss der Auslegung, also am 14. März 2026. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Plan in analoger Form in den Landkreisen Harz, Börde, Altmarkkreis Salzwedel und Stendal aus. Dort kann er während der üblichen Geschäftszeiten der jeweiligen Kreisverwaltungen eingesehen werden.

Mit der öffentlichen Auslegung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Träger öffentlicher Belange sichergestellt. Ziel ist es, die Entwicklung und den Schutz des Nationalen Naturmonuments Grünes Band Sachsen-Anhalt transparent zu gestalten und Anregungen sowie Hinweise aus der Bevölkerung und von Fachinstitutionen einzubeziehen.

Kontakt

Naturschutz:

Frau Sophie Stille, Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt
E-Mail: Sophie.Stille@mwu.sachsen-anhalt.de

Erinnerungskultur:

Frau Anne Meurer, Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
E-Mail: Anne.Meurer@stk.sachsen-anhalt.de

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