Am 28. Oktober 2025 von 15:00 bis 19:00 Uhr stellt die Stadt Merseburg, zusammen mit den Stadtwerken Merseburg die Planungen zur zukünftigen Wärmeversorgung von Merseburg im Ratssaal in der Burgstraße 1 vor. Sie haben bis zum 26. Oktober 2025 Zeit hier ihre Fragen zur kommunalen Wärmeplanung Merseburgs zu stellen. Die Fragen werden zur Veranstaltung beantwortet werden und anschließend, zusammen mit den Fragen die sich während der Veranstaltung ergeben haben auf der Internetseite der Stadt Merseburg: merseburg.de als ein Frage-Antwort-Katalog (FAQ) veröffentlicht werden.
Anbindung Akazienweg Dort liegt an den Wohnblöcken bereits Fernwärme an. Welcher Zeitraum ist für die Anbindung der dortigen Einfamilienhäuser vorgesehen! H. Liebe Bewohner Akazienweg
(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.“ Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__72.html Der Fragesteller wohnt in Merseburg Nord in der Triebelstraße. Er hat sich im Dezember 2023 eine neue Gasheizung in sein Haus einbauen lassen und hat somit gem. §72 Abs. 4 GEG den Rechtsanspruch, dass die Gasversorgung der Triebelstraße in 06217 Merseburg bis mindestens zum 31.12.2044 sichergestellt wird, so dass ein Beheizen des Hauses mit dem Energieträger Erdgas bis mindestens zum benannten Datum seitens der Stadt Merseburg (Stadtwerke Merseburg) sichergestellt werden muss (!), wenn man nicht gegen geltendes (Verfassungs-)Recht verstoßen will… (Stichwort Bestands- und Vertrauensschutz). Frage 1 Wie wird bis mindestens zum 31.12.2044 durch die Stadt Merseburg / die Stadtwerke Merseburg die Versorgung mit Erdgas in Merseburg (Nord) in der Triebelstraße sichergestellt? Frage 2 Wie wird bis mindestens zum 31.12.2044 durch die Stadt Merseburg / die Stadtwerke Merseburg die dafür notwendige (bereits vorhandene) (Gas-)Leitungsinfrastruktur in der Triebelstraße gesichert? Zusatzkontext Sollten Sie - wider Erwarten - Ihre o.g. (verfassungs-)rechtlichen Verpflichtungen - warum auch immer - nicht einhalten können oder wollen, so stellen sich aus heutiger Sicht (noch) die nachfolgenden Fragen: Frage 3a Ab wann genau wollen Sie die Triebelstraße Merseburg Nord an die Fernwärme anschließen? Frage 3 b Werden SIe die Eigentümer der Triebelstraße zum Fernwärmeanschluss zwingen ? Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage? Frage 3c Wieviel wird der Leitungsmeter Fernwärm von der Versorgungsleitung zum Haus kosten? Frage 3d Was machen SIe wenn sämtliche Industrien (Leuna /Buna) in den nächsten 20 Jahren verschwinden (Sichwort Abwanderung, Stichwort Deindustrialisierung) und Sie keine (Fern-)Wärmequelle mehr in Leuna bzw. Buna haben werden und somit das Betreiben von Fernwärme de facto obsolet wird?
Gibt es aktuell oder in Zukunft Planungen für eine Fernwärmeversorgung in Meuschau?
Welche Konzepte verfolgen die SWM für den Fall, dass eine neue Regierung in Berlin die "Energiewende" für obsolet erklärt?
(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.“ Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__72.html Der Fragesteller wohnt in Merseburg Nord in der Triebelstraße. Er hat sich im Dezember 2023 eine neue Gasheizung in sein Haus einbauen lassen und hat somit gem. §72 Abs. 4 GEG den Rechtsanspruch, dass die Gasversorgung der Triebelstraße in 06217 Merseburg bis mindestens zum 31.12.2044 sichergestellt wird, so dass ein Beheizen des Hauses mit dem Energieträger Erdgas bis mindestens zum benannten Datum seitens der Stadt Merseburg (Stadtwerke Merseburg) sichergestellt werden muss (!), wenn man nicht gegen geltendes (Verfassungs-)Recht verstoßen will… (Stichwort Bestands- und Vertrauensschutz). Frage 1 Wie wird bis mindestens zum 31.12.2044 durch die Stadt Merseburg / die Stadtwerke Merseburg die Versorgung mit Erdgas in Merseburg (Nord) in der Triebelstraße sichergestellt? Frage 2 Wie wird bis mindestens zum 31.12.2044 durch die Stadt Merseburg / die Stadtwerke Merseburg die dafür notwendige (bereits vorhandene) (Gas-)Leitungsinfrastruktur in der Triebelstraße gesichert?
Frage 1 Bei wem genau kann bis wann genau Widerspruch gegen die Kommunale Waermeplanung der Stadt Merseburg eingelegt werden? Frage 2 Wo und bei wem genau sind die Unterlagen zur Kommunalen Waermeplanung von wann bis wann öffentlich einsehbar? Frage 3 Sind die kompletten Unterlagen der Kommunalen Waermeplanung für die Bürger auf der Interetseite der Stadt Merseburg abruf bar? Wo genau? Frage 4 Sind die kompletten Unterlagen der Kommunalen Waermeplanung als pdf auf der Internetseite der Stadt Merseburg abrufbar? Wo genau?
Frage 1 Wird die Veranstaltung am 28.10.2025 (zur Kommunalen Waermeplanung) auch vom OK MQ aufgezeichnet? Wenn ja, wo genau kann man sich die Veranstaltung dann anschauen?
Beschlüsse, Satzungen und Dokumente der Stadt Merseburg im Kontext der Kommunalen Waermeplanung Frage 1 Welche Beschlüsse, Satzungen und Dokumente genau werden im Kontext der Kommunalen Waermeplanung durch das Planungsbüro, die Stadtwerke Merseburg, die Stadtverwaltung Merseburg (OB) und den Stadrat Merseburg wann genau und von wem verabschiedet und "rechtswirksam" beschlossen? Frage 2 Wer genau (Planungsfirma, Stadtwerke, Aufsichtsrat der Stadtwerke, Oberbürgermeister, Stadtrat Merseburg) haftet für denkbare Fehlplanungen der Kommunalen Waermeplanung der Stadt Merseburg (Stichwort Amtshaftungsklage ; § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG)?
1. Auf der Preistransparenzplattform Fernwärme (waermepreise.info) sind für 3 typische Szenarien die Fernwärmepreise vieler Fernwärmeanbieter in Deutschland gegenüber gestellt. Betrachtet man allein die neuen Bundesländer, so ist zu erkennen, dass die SWM zu den teuersten Anbietern gehören. Die EVH in Halle ist z.B. ca. 30% günstiger. Im Vergleich zu Gas bedeutet das aktuell eine Verdopplung der Jahresrechnung, im Vergleich zur Wärmepumpe eine Verdreifachung. Wie wollen Sie die Kosten in Zukunft deutlich senken, um Akzeptanz zum Umstieg in der Bevölkerung zu schaffen? 2. Wer trägt die Kosten für die Leitungsverlegung für einen Fernwärmeanschluss von der Straße ins Haus? Wie hoch sind diese pro laufendem Meter? 3. Ist es geplant einen Anschlusszwang an das Fernwärmenetz der SWM auszuüben und wenn ja, für wen soll er gelten und ab wann? 4. Wie wollen Sie bis 2045 Klimaneutralität erreichen? Werden die BHKW außer Betrieb genommen? Warum plant man keine Großwärmepumpe , die ihre Wärme aus dem Saalewasser beziehen könnte? 5. Welche Konzepte verfolgen die SWM für den Fall, dass in 10 oder 20 Jahren nicht mehr genügend industrielle Abwärme zur Verfügung steht oder das Ringen um die knapp werdende Ressource zu Preisexplosionen führt (Stichwort Fernwärmeleitung nach Leipzig)?
Merseburg , An der Hoffischerei , Ostseite , Mehrfamilienhaus 4 WE , Beheizung mit Erdgas , Brennwertkessel Baujahr 2021 ; Fragen : Sicherstellung der Gasversorgung im Straßenzug bis Ende 2044 ; Möglichkeit der Anbindung Fernwärme , Rohrsystem liegt in der Seffnerstraße , Kreuzungsbereich An der Hoffischerei , benötigte Heizleistung 35-40kW ; reicht das Elektronetz im Straßenzug Ostseite aus zum Betrieb einer Wärmepumpe (Heizleistung 35kW) im Objekt ;
Jan Lienshöft
Amt für Stadtentwicklung
stadtentwicklung@merseburg.de