Flächennutzungsplan Stadt Möckern Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Möckern

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 23.01.2026 bis 27.02.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Übersicht Karte Geltungsbereich 8. Änderung FNP Möckern

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Möckern

8. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Möckern

Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden

Der Stadtrat der Stadt Möckern hat in öffentlicher Sitzung am 11.12.2025 den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Möckern einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt. Die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht.

Bei der Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Möckern sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

Der Änderungsbereich der vorliegenden 8. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst rund 85,91 Hektar. Er liegt am nordwestlichen Stadtrand Möckerns in der Ortschaft Stegelitz und grenzt an die Gemeinde Möser. Die Ortschaft Stegelitz besteht aus dem gleichnamigen Ortsteil und der Siedlungsstelle des bestehenden Industrie- und Gewerbegebiets Dammfeld. 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Möckern wird anhand des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 erfolgt parallel.

Im Rahmen der Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden die Entwurfsunterlagen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Möckern in der Zeit vom

23.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026

auf der Internetseite der Stadt Möckern veröffentlicht unter der Adresse:

https://www.moeckern-flaeming.de/bekanntmachungen/index.php#content

sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen - Anhalt unter:

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Moeckern/beteiligung/themen/1002760

eingestellt.

Während der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen per E-Mail zu den ausgelegten Entwurfsunterlagen bei der Stadt Möckern abgegeben werden:

bauleitplanung@stadt-moeckern.de

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes auch in den Diensträumen der Stadtverwaltung Möckern, Rathaus Loburg, R. 109, Markt 1, 39279 Möckern OT Loburg zu den folgenden Zeiten

dienstags         von 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

donnerstags     von 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

freitags             von 09:00 - 12:00 Uhr

durch jedermann eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden.

Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung möglich. Zur Einsichtnahme in die veröffentlichten Unterlagen bittet die Stadt Möckern dann um eine vorherige Terminabstimmung. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummer der

Stadt Möckern, Bau- und Ordnungsamt:

Telefon: 39221-95212

Die zu veröffentlichenden Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom 27.10.2025
  • Begründung zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Möckern (Teil A) (Stand 11/2025)
  • Umweltbericht und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan "Industriegebiet Dammfeld III" und zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Möckern (Stand 18.11.2025)
  • Verkehrsgutachten (Stand 04.11.2025)
  • Anlage zum Verkehrsgutachten (Technischer Entwurf Lagepläne Knoten B 246 a/Wörmlitzer Weg, Stand 20.11.2025)
  • Schalltechnisches Gutachten (Stand 13.11.2025)
  • Baugrundgutachten (Stand 07.11.2025)

Als umweltrelevante Informationen liegt der Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit aus. Der Umweltbericht wurde gemäß den Maßgaben der §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB erstellt. Er wird als gemeinsamer Umweltbericht mit dem Bebauungsplan "Industriegebiet Dammfeld III" erstellt. Die Ermittlung zu erwartender Umweltauswirkungen erfolgt für Inhalte, mit denen erstmalig durch die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Möckern ein Nutzungswandel (Umwandlung in eine andere Art der Nutzung) ermöglicht wird.

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

Schutzgut:

1) Menschen

Umweltauswirkungen: 

- baubedingte Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub, Abgase, Erschütterungen 

- betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Immissionen

Grad der Beeinträchtigung:

- gering

- gering

Erheblichkeit:

- nein

- nein

2) Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt

Umweltauswirkungen:

-    Überbauung von Biotopen

-    Tötung/Ver|etzung, Störung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von streng und besonders geschützten Arten möglich*

-    Überbauung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten möglich (Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien)

Grad der Beeinträchtigung:

gering-hoch

Erheblichkeit:

vermeidbar/kompensierbar

3) Fläche

Umweltauswirkungen: 

-    Neuversiegelung von ca. 80 % der Fläche

Grad der Beeinträchtigung:

hoch

Erheblichkeit:

ja

4) Boden

Umweltauswirkungen:

-    Verlust an Bodenfunktionen durch Versiegelung

Grad der Beeinträchtigung:

hoch

Erheblichkeit:

ja

5) Wasser

Umweltauswirkungen:

-    Verringerung Sickerwasser

Grad der Beeinträchtigung:

gering

Erheblichkeit:

nein

6) Luft und Klima

Umweltauswirkungen:

-    Verringerung Kaltluftentstehungsflächen

Grad der Beeinträchtigung:

gering

Erheblichkeit:

nein

7) Landschaftsbild

Umweltauswirkungen:

-    Veränderung des Landschaftsbildes durch Einbringen technogener Elemente

Grad der Beeinträchtigung:

gering

Erheblichkeit:

nein

8) Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

-    keine

9) Fachrechtliche Schutzgebiete und –objekte

-    keine

Zur Verhinderung des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände sind folgende Maßnahmen erforderlich:

V 1    Bauzeitbeschränkung

V 2    Erfassung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten relevanter Arten vor Baubeginn sowie ökologische Baubegleitung (öBB)

V 3    Errichtung temporärer Reptilienschutzzäune, Umsiedelung von Zauneidechsen aus dem Geltungsbereich

Nachfolgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden ebenfalls mit ausgelegt:

  • Stellungnahme Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID) vom 30.07.2025 mit Hinweisen zu Auswirkungen auf Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft und den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems
  • Stellungnahme Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) vom 01.08.2025 mit Hinweisen zum Baugrund und zur Hydrogeologie
  • Stellungnahme Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF) vom 07.07.2025 mit Hinweisen zur Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Flächen, zur Bodenertragsfähigkeit, zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Stellungnahme Landkreis Wittenberg (LK WB) vom 06.08.2025 mit Hinweisen der unteren Immissionsschutzbehörde zu Umweltauswirkungen des Vorhabens in Bezug auf Gewerbe- und Verkehrslärm, der unteren Denkmalschutzbehörde zur archäologischen Relevanz, der unteren Naturschutzbehörde zu artenschutzrechtlichen Belangen sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, zum Biotopschutz, der unteren Wasserbehörde zur Niederschlagswasserversickerung und zur Grundwasserbeanspruchung/zu Grundwasserständen, der unteren Bodenschutzbehörde zu Altlasten sowie dem Bodenfunktionsbewertungsverfahren, zum Versiegelungsgrad und dem Umgang mit dem Mutterboden
  • Stellungnahme Ehle/Ihle-Verband vom 14.07.2025 mit Hinweisen zur Niederschlagswasserableitung/Grundwasserneubildung

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Möckern gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Möckern deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die der Planung zugrundeliegenden nicht öffentlichen Vorschriften (VDI-Richtlinie, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung in der Stadtverwaltung Möckern unter o. g. Adresse eingesehen werden.

Möckern, den 14.01.2026

gez.

Krüger

Bürgermeisterin                             Siegel

Kontakt

Stadt Möckern

Bau- und Ordnungsamt

Markt 1

39279 Loburg

Mail: bauleitplanung@stadt-moeckern.de

Telefon: 039221-95212

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 DSGVO im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt Möckern

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns besonders wichtig. Neben allen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, um Ihre Daten auf höchstem Niveau zu schützen, möchten wir Sie darüber informieren, zu welchem Zweck Ihre Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Der Erklärung können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben.

1. Verantwortliche Stelle

Stadt Möckern

Die Bürgermeisterin

Am Markt 10

39291 Möckern

E-Mail: info@stadt-moeckern.de

Telefon: 039221 95-0

2. Verarbeitende Stelle

Stadt Möckern

Bau- und Ordnungsamt

Sachgebiet Bauleitplanung

Markt 1

39279 Loburg

Tel.: 039221 95213

E-Mail: bauleitplanung@stadt-moeckern.de

3. Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte der Stadt Möckern

Am Markt 10

39291 Möckern

E-Mail: datenschutz@stadt-moeckern.de

Telefon: 039221 95-0

4. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit (Bauleitplanung)

Diese Informationen und Hinweise gelten für die Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Sachgebiet Bauleitplanung im Bau- und Ordnungsamt der Stadt Möckern. Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens, insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Auch um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren zu bearbeiten, müssen die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.  

5. Zweck der Datenverarbeitung

Die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt in Verbindung mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen, städtebaulichen Satzungen, Rahmenplänen und Konzepten etc. nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB). Bauleitpläne sind gemäß § 1 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist.

Zudem werden die persönlichen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben: Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bebauungsplan eine Stellungnahme an die Gemeinde abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, speichern wir die darin enthaltenen Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit Namen, Anschrift und ggf. bodenrechtlich relevanten Daten (z.B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse).

Ihre persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können und um Sie nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens über das Ergebnis der Abwägung zu informieren. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

6. Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO). Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus den Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere § 3 BauGB.

7. Empfänger Ihrer Daten bzw. Weitergabe der Daten an Dritte

• Verwaltungsstrukturen (andere Ämter und Fachbereiche) innerhalb der Stadt Möckern, die in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind,

• Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB übertragen wurde (z.B. Planungsbüros),

• höhere Verwaltungsbehörden z.B. im Rahmen der Genehmigung nach den §§ 6 Abs. 1, 10 Abs. 2 BauGB,

• Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit/Rechtskraft von Bauleitplänen,

• kommunalpolitischen Gremien (Stadtrat, Ausschüsse, Ortschaftsräte) zum Zwecke der Abwägung und Beschlussfassung (anonymisiert), siehe unten.

Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und rechtlichen Verpflichtungen. Die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) erfolgt durch den Stadtrat, hierfür werden die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten anonymisiert.

Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten von Stellungnehmern und Planbetroffenen nicht im Internet veröffentlicht werden. Allerdings ist entsprechend dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt eine Einsichtnahme in die Verfahrensakten der Bauleitpläne zu gewähren. Derzeit werden diese Verfahrensakten als Papierakten geführt.

8. Speicherung Ihrer Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung (Normenkontrolle/ inzident) erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert, bzw. so lange wie der Bauleitplan rechtswirksam ist.

9. Ihre Rechte

a) Recht auf Auskunft

Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

b) Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung

Sie können die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten verlangen (Art. 16 DSGVO).

c) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)

Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

d) Recht auf Widerruf einer Einwilligung

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Datenverarbeitung zu widerrufen. Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO beruht (Einwilligung in die Datenverarbeitung), haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft zu widerrufen.  

e) Recht auf Beschwerde

Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Landesbeauftragte für den Datenschutz

Geschäftsstelle und Besucheradresse: Otto-von-Guericke Straße 34a 39104 Magdeburg

Postadresse: Postfach 1947, 39009 Magdeburg

Telefon: 0391 818030

Telefax: 0391 81803 - 33

E-Mail: https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/landesbeauftragte/kontakt/wichtige-hinweise-zum-e-mail-versand

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