Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Naumburg (Saale) zum „Solarpark Boblas“
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in der Sitzung am 26.03.2025 den Entwurf 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Naumburg (Saale) für das Vorhaben
„Solarpark Boblas“ gebilligt und zur Auslegung beschlossen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll die Schaffung von Planungsrecht mittels Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 401 „Solarpark Boblas“ zur Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorbereitet werden.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans erstreckt sich auf einer Fläche mit einer Größe von ca. 25,5 ha auf Ackerflächen nordöstlich der Ortslage Boblas.
Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans mit Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht und ergänzende Gutachten sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen sind in der Zeit
vom 22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025
auf der Internetseite der Stadt Naumburg (Saale) unter: http://www.naumburg.de à Stadtverwaltung à Bekanntmachungen
sowie über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/startseite
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraumes auch in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), im Bürgerbüro, Markt 1, Eingang Herrenstraße, während folgender Zeiten:
Mo, Mi, Fr 09.00 - 12.00 Uhr
Di, Do 09.00 - 18.00 Uhr
jeden 1. Sonnabend im Monat 09.00 – 12.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen mit dem Betreff „Solarpark Boblas“ elektronisch an folgende E-Mail-Adresse abgegeben werden: stadtplanung@naumburg-stadt.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Markt 1, Sachgebiet Stadtplanung abgegeben werden.
Bei Erörterungsbedarf haben Sie zudem die Möglichkeit einer Terminvereinbarung unter: 03445 273-201.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 Baugesetzbuch nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 401 „Solarpark Boblas“ unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ist bei Flächennutzungsplänen ergänzend darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Neben dem Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht können nachfolgend aufgelistete, nach Einschätzung der Stadtverwaltung wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen eingesehen werden.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans sowie aus der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 401 „Solarpark Boblas“ sind zu folgenden Belangen verfügbar und liegen in Form der Abwägungstabellen aus:
Schutzgut Mensch: Lärmimmissionen durch Transformatoren, Erforderlichkeit von Untersuchungen zu Auswirkungen auf den Menschen
Schutzgut Biotope, Pflanzen und Tiere, Arten und Lebensgemeinschaften: Auswirkungen auf den Naturhaushalt, Erarbeitung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags, Querungsmöglichkeit des Plangebiets für Kleinsäuger, Schaffung von ökologischem Strukturreichtum für Reptilien, Vögel und Kleinsäuger, Verzicht auf Pestizide, Umnutzung zu Extensivgrünland, Begrünung des Plangebiets, Berücksichtigung von geschützten Alleen und Baumreihen
Schutzgut Landschaft: Wirkung auf das Landschaftsbild, Schutz des Landschaftsbildes durch Heckenpflanzung, Lage im Landschaftsschutzgebiet „Saale“
Schutzgut Boden: Lage des Plangebiets im großräumigen Abbaugebiet von Kali- und Steinsalzen, Lage im Vorbehaltsgebiet Rohstoffgewinnung gem. Regionalplan Halle, Durchführung von Baugrunduntersuchung vor Baubeginn, Versickerung des Niederschlagswassers, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen; Auswirkungen baubedingter Störungen auf den Bodenhaushalt, Bodenerosion, Umweltauswirkungen von Flächenverbrauch, Begrenzung der Bodenversiegelung, Belastung des Bodens mit Kampfmitteln
Schutzgut Wasser: Versickerung des Niederschlagswassers, Untersuchungen zur Veränderung des Wasserhaushaltes, Schutz von Entwässerungssystemen
Schutzgut Klima/ Luft: Erwärmung der Umgebung
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Vorhandensein archäologischer Kulturdenkmale (Bodendenkmale), mögliche Entdeckung weiterer archäologischer Kulturdenkmale, bauvorbereitende und –begleitende Maßnahmen zum Schutz vorhandener Bodendenkmale, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
Sonstiges: Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Durchführung von Alternativenprüfung zur Standortfindung von PV-Freiflächenanlagen, Auswirkungen baubedingter Störungen, Überlagerung des Plangebiets mit Vorbehaltsgebiet Rohstoffgewinnung; langfristige Sicherung von Rohstoffvorkommen. Bilanzierung der zu erwartenden Eingriffe, Erarbeitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Eingriff in die Schutzgüter, Erarbeitung eines landschaftspflegerischen Begleitplans, ökologische Baubegleitung, allgemeine Umweltschäden durch Solarmodule, Regelungen zum Rückbau und Renaturierung
Folgende umweltbezogene Gutachten und Informationen sind zudem verfügbar und liegen aus:
Frau Julia Kirschstein Telefon: 03445 273217 E-Mail: julia.kirschstein@naumburg-stadt.de