Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat bereits in seiner Sitzung am 18.07.2012 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 „Städtebauliche Neuordnung des Justizvollzugsanstalt-Geländes“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt vom 20.10.2012 ortsüblich bekanntgemacht. Nach dem Erwerb der Immobilie durch eine Investorengruppe im Jahr 2019 wurden die Planungsziele weiter konkretisiert und darauf aufbauend die Vorentwurfsunterlagen erarbeitet, welche im Zeitraum vom 24.01.2022 bis einschließlich 21.02.2022 öffentlich ausgelegt wurden.
Zwischenzeitlich wurde das Bebauungs- und Nutzungskonzept weiterentwickelt, was zu Änderungen an den Planunterlagen führte. Der Gemeinderat hat zuletzt in der Sitzung am 21.05.2025 einer Offenlage der aktuellen Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 30 zugestimmt. Das Planverfahren wird nun mit der öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen weitergeführt.
Wesentliches Ziel der Bauleitplanung ist es weiterhin, das Gebiet städtebaulich neu zu ordnen und es einer neuen gebietsverträglichen Nutzung zuzuführen sowie in die historisch geprägte und zum Teil denkmalgeschützte Umgebung einzubinden. Es soll ein urbanes, innerstädtisches Gebiet mit einem Mix aus Wohnen, nichtstörendem Gewerbe und anderen Nutzungen am Altstadtring entstehen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 30 „Städtebauliche Neuordnung des Justizvollzugsanstalt-Geländes“ umfasst das Gelände der ehemaligen Justizvollzugsanstalt und Teile der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs befinden sich im Einzelnen die folgenden Flurstücke: 1739, 1744, 1749, 1750, 1751, 1781, 1869, 3004 und 3005 (Flächen der ehemaligen JVA); Teilflächen der Flurstücke 892/1, 1780 und 1870 in der Flur 4 der Gemarkung Naumburg sowie eine Teilfläche des Flurstückes 485 in der Flur 20 der Gemarkung Naumburg.
Die Grenzen des ca. 1,9 ha großen Plangebiets sind im beigefügten Kartenausschnitt (Abbildung 1) dargestellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung auf der Grundlage des § 13a BauGB. Der § 13a BauGB kann angewendet werden, weil es sich vorliegend um eine Wiedernutzbarmachung von innerstädtischen Flächen handelt. In diesem Verfahren ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB eine Umweltprüfung bzw. ein Umweltbericht nicht erforderlich.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Naumburg (Saale) wird für das Plangebiet gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB nachträglich auf dem Wege der Berichtigung angepasst.
Die Entwurfsunterlagen sowie plangebietsbezogene Gutachten und Informationen liegen in der Zeit
vom 23.06.2025 bis einschließlich 25.07.2025
bei der Stadtverwaltung Naumburg (Saale) im Bürgerbüro, Markt 1 (Eingang Herrenstraße), 06618 Naumburg (Saale) während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag, Mittwoch, Freitag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Weiterhin stehen die Unterlagen im Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter folgendem Link online zur Verfügung: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/startseite.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes sowie die Einsichtnahme in der Planung zugrundeliegende Vorschriften (z. B. DIN-Normen und ähnliche Regelungen) während der Dienststunden im Fachbereich Stadtentwicklung und Bau, Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12 in 06618 Naumburg (Saale) nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel.-Nr.: 03445 273-217).
Stellungnahmen zur Planung können im o. g. Zeitraum von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist zudem online direkt im Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt oder per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse möglich: stadtplanung@naumburg-stadt.de (Bitte unter Angabe des Betreffs: Stellungnahme B-Plan JVA).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Naumburg (Saale) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Frau Julia Kirschstein Telefon: 03445 273217 E-Mail: julia.kirschstein@naumburg-stadt.de