2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Städtebauliche Neuordnung des Justizvollzugsanstalt-Geländes“ der Stadt Naumburg (Saale)
Erneute Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat hat zuletzt in der Sitzung am 21.05.2025 einer Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 30 „Städtebauliche Neuordnung des Justizvollzugsanstalt-Geländes“ zugestimmt, woraufhin die förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB stattfand.
Wesentliches Ziel der Bauleitplanung ist es weiterhin, das Gebiet städtebaulich neu zu ordnen und es einer neuen gebietsverträglichen Nutzung zuzuführen sowie in die historisch geprägte und zum Teil denkmalgeschützte Umgebung einzubinden. Es soll ein urbanes, innerstädtisches Gebiet mit einem Mix aus Wohnen, nichtstörendem Gewerbe und anderen Nutzungen am Altstadtring entstehen.
Im Ergebnis der förmlichen Beteiligung wurden folgende wesentliche Änderungen oder Ergänzungen am Entwurf des Bebauungsplans vorgenommen:
Weitere kleinteilige Änderungen der einzelnen textlichen Festsetzungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan farbig kenntlich gemacht. Zudem können neue oder geänderte Textteile in der Begründung durch farbliche Hervorhebung im Dokument nachvollzogen werden.
Da der Entwurf nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB geändert wurde, wird nach § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Gleichzeitig wird der Veröffentlichungszeitraum angemessen verkürzt.
Die Entwurfsunterlagen des 2. Entwurfs sowie plangebietsbezogene Gutachten und Informationen werden im Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt in der Zeit
vom 22.09.2025 bis einschließlich 09.10.2025
unter folgendem Link:
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/startseite
veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die Unterlagen im o. g. Zeitraum bei der Stadtverwaltung Naumburg (Saale) im Bürgerbüro, Markt 1 (Eingang Herrenstraße), 06618 Naumburg (Saale) während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag, Mittwoch, Freitag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes sowie die Einsichtnahme in der Planung zugrundeliegende Vorschriften (z. B. DIN-Normen und ähnliche Regelungen) während der Dienststunden im Fachbereich Stadtentwicklung und Bau, Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12 in 06618 Naumburg (Saale) nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel.-Nr.: 03445 273-217).
Stellungnahmen zur Planung können im o. g. Zeitraum abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist online direkt im Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt oder per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse möglich: stadtplanung@naumburg-stadt.de (bitte unter Angabe des Betreffs: Stellungnahme B-Plan JVA – 2. Entwurf).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Naumburg (Saale) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Räumlicher Geltungsbereich und Verfahren
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 30 „Städtebauliche Neuordnung des Justizvollzugsanstalt-Geländes“ umfasst das Gelände der ehemaligen Justizvollzugsanstalt und Teile der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs befinden sich im Einzelnen die folgenden Flurstücke: 1739, 1744, 1749, 1750, 1751, 1781, 1869, 3004 und 3005 (Flächen der ehemaligen JVA); Teilflächen der Flurstücke 892/1, 1780 und 1870 in der Flur 4 der Gemarkung Naumburg sowie eine Teilfläche des Flurstückes 485 in der Flur 20 der Gemarkung Naumburg.
Die Grenzen des ca. 1,9 ha großen Plangebiets sind im beigefügten Kartenausschnitt (Abbildung 1) dargestellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung auf der Grundlage des § 13a BauGB. Der § 13a BauGB kann angewendet werden, weil es sich vorliegend um eine Wiedernutzbarmachung von innerstädtischen Flächen handelt. In diesem Verfahren ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB eine Umweltprüfung bzw. ein Umweltbericht nicht erforderlich.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Naumburg (Saale) wird für das Plangebiet gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB nachträglich auf dem Wege der Berichtigung angepasst.
Frau Julia Kirschstein Telefon: 03445 273217 E-Mail: julia.kirschstein@naumburg-stadt.de