Verfahren Stadt Naumburg (Saale) Informationen

Interessenbekundungsverfahren/Pächtersuche zum Campingplatz "Blütengrund" Naumburg (Saale)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.01.2026 bis 13.02.2026
Bild vergrößern
Drohnenaufnahme vom Blütengrund ©Falko Matte

Die Stadt Naumburg (Saale) sucht für ihren ca. 13 Hektar großen Campingplatz im sog. „Blütengrund“ einen neuen Betreiber. Es handelt sich um einen an Saale und Unstrut gelegenen Platz inmitten von Weinhängen und Feldern. Aufgrund seiner Größe und einzigartigen Lage handelt es sich um eine feste Institution der Tourismusbranche in Mitteldeutschland.

Geplant ist, zum 01.01.2027 einen neuen Pachtvertrag abzuschließen und den Campingplatz gemeinsam mit neuen Pächter(n) strukturell neu aufzustellen, um ihn fit für die Zukunft zu machen. Dabei ist es auch denkbar, Teilfunktionen einzeln zu verpachten bzw. zu vergeben, z.B. den Betrieb des klassischen Campingplatzes, des Gastronomiebetriebes und einem eventuell neuen Feriensegment (bspw. Tiny-Houses).

Interessierte können sich bis zum 13. Februar 2026 an einem Interessensbekundungsverfahren beteiligen. Das Verfahren wird von der Verwalterin der Liegenschaft, der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH, geführt. Die aktuelle Projektbeschreibung und die notwendigen Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Naumburg (Saale) (www.naumburg.de) sowie der GWG Naumburg mbH (www.gwg-naumburg.de). Wenn Sie Interesse an dem Verfahren haben, schauen Sie sich alle weiteren Informationen online an und kommen Sie gern mit der GWG Naumburg mbH und der Stadt Naumburg (Saale) ins Gespräch.

Weitere Unterlagen können Sie unter folgender E-Mail-Adresse anfragen: info@gwg-naumburg.de.

Die Stadtverwaltung freut sich zusammen mit der GWG Naumburg mbH auf kreative Bewerbungen und konstruktive Gespräche im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens.

Kontakt

GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH

Herr Andreas Herbig

info@gwg-naumburg.de

Teilnahmebedingungen

Mit einer Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wird ausdrücklich keine Verpflichtung begründet, zu einem späteren Zeitpunkt ein Vertragsverhältnis einzugehen.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang