Öffentliche Bekanntmachung
Bürgerversammlung
Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“
hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerbeteiligung) gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 (SROW-007-23-BLP) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ beschlossen.
Geltungsbereich (Auszug Planzeichnung):
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt im Rahmen einer Bürgerversammlung. Die Versammlung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet statt am
Dienstag, dem 16.09.2025, 17:00 Uhr
im Rittersaal der Burg Oebisfelde
Oebisfelde
Lange Straße 19b
39646 Oebisfelde-Weferlingen
Im Rahmen der v.g. Veranstaltung werden u.a. die Inhalte, allgemeinen Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ vorgestellt und erläutert. Anschließend wird allgemein die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
gez. Marc Blanck
Bürgermeister
Dipl.-Ing. N. Khurana
Lindestraße 22
06449 Aschersleben
Telefon: (0 34 73) 91 21 17
e-mail: ASD-Khurana@t-online.de