Bebauungsplan Stadt Oranienbaum-Wörlitz Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 14/2021 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 107“, Ortsteil Stadt Oranienbaum

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.06.2025 bis 07.07.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Räumliche Lage B-Plan Nr.14/2021

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 14/2021 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 107“, Ortsteil Stadt Oranienbaum

Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14/2021 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 107“ für den Ortsteil Stadt Oranienbaum der Stadt Oranienbaum-Wörlitz beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 03.11.2021 ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche des Grundstücks in der Gemarkung Oranienbaum, Flur 12, Flurstück 2 (tlw.). Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 8,51 Hektar.

Ziel und Zweck der Planung

Das städtebauliche Ziel für das Aufstellungsverfahren ist, die planungsrechtliche Grundlage im Bereich des ehemaligen militärischen Geländes an der B 107 für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB liegt in der Zeit

vom 05.06.2025 bis einschließlich 07.07.2025

der 2. Entwurf des Bebauungsplan Nr. 14/2021 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 107“, mit Begründung einschließlich Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag einschl. Anhang I sowie dem Protokoll des Ortstermins vom 29.11.2021 in der Stadtverwaltung Oranienbaum-Wörlitz, Fachbereich Bauleitplanung, Franzstr. 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz im 2.OG zu folgenden Zeiten:

dienstags                    9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

mittwochs                   9.00 Uhr – 12.00 Uhr

donnerstags               9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Sowie nach telefonischer Absprache außerhalb der Sprechzeiten, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz unter o. g. Anschrift abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an: bauamt@oranienbaum-woerlitz.de.

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, können im Zeitraum der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:

       über Bürger & Verwaltung / Bauleitplanung / Öffentlichkeitsbeteiligung

       unter der Kartenwahl „Planen und Bauen“ mit Hakensetzung bei „kommunale Bauleitplanung“

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung:

  • 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14/2021 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 107“ (Stand März 2025)
  • Begründung zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14/2021 „Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 107“ (Stand März 2025)
  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan, mit Ausführungen:
    • Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange bei Durchführung des Vorhabens zu den Schutzgütern Mensch, Pflanzen, Tiere und Artenschutz, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen
    • Eingriffsbilanzierung
    • Kompensationsbedarf
    • Externe Kompensationsmaßnahme
    • Artenschutz-Vermeidungsmaßnahmen im Plangebiet
    • Ökologische Baubegleitung
    • Waldersatz
    • Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
    • Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes bei Durchführung
    • Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
    • Prüfung von Planungsalternativen unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereiches
    • Beschreibung der Maßnahmen des Monitoring

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf Stand Mai 2022 liegen vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplanes Nr. 14/2021 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 107“ (Stand Mai 2022)
  • Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen – Anhalt, Referat Wasser vom 10.11.2022
    • Keine Hinweise
  • Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen – Anhalt, Referat Immissionsschutz vom 17.10.2022
    • Belange werden nicht berührt
  • Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen – Anhalt, Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung vom 22.09.2022
    • Umweltschadensgesetz, Artenschutzrecht beachten
  • Stellungnahme des Landkreis Wittenberg vom 12.10.2022 und vom 07.10.2022
    • Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde auf Festlegung konkreter Flächen für die Kompensationsmaßnahmen sowie zum Untersuchungsumfang und –methodik der Fauna,
    • Hinweise der Unteren Wasserbehörde auf Lage im Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten,
    • Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde zum Bodenschutz, Inanspruchnahme von vorbelasteten Böden wird positiv eingeschätzt, Fläche wird als Altlastverdachtsfläche geführt (Teile des Areals des ehemaligen Truppenübungsplatzes),
    • Hinweise der Unteren Forstbehörde auf einen zu stellenden Antrag auf Waldumwandlung in eine andere Nutzungsart (gem. § 8 LWaldG) sowie auf den zu stellenden Antrag auf Erstaufforstung (gem. § 9 LWaldG), Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind festzulegen, abschließende Stellungnahme erst nach Vorlage und Bescheidung der Anträge.
  • Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen – Anhalt vom 12.10.2022
    • Plangebiet von hoher archäologischer Relevanz, durch Teildokumentation nachgewiesenes Archäologisches Kulturdenkmal (Ausgedehntes urgeschichtliches Grabhügelfeld) im Plangebiet
    • Denkmalrechtliche Genehmigung ist einzuholen.
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen – Anhalt vom 29.09.2022 
    • Keine Bedenken
  • Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 07.10.2022
    • Grundsätzlich keine Einwände
    • Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind für Kompensationsmaßnahmen nicht zu verwenden.
  • Stellungnahme Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt vom 10.10.2022
    • Keine zusätzlichen Forderungen
    • Es wird eine moderate Ausgleichsfläche für den bestehenden Wald im Verhältnis 1:1,5 vorgeschlagen (mit einzuholender Zustimmung durch die Untere Forstbehörde).
  • Stellungnahme des Unterhaltungsverbandes „Mulde“ vom 19.09.2022
    • Keine Einwände oder Ergänzungen
  • Stellungnahme Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe vom 11.10.2022
    • Das Plangebiet befindet sich nicht im Biosphärenreservat Mittelelbe
    • Aus Sicht der Biosphärenreservatsverwaltung sollte für die Waldumwandlung eine komplette Erstaufforstung vorgenommen werden.
  • Stellungnahme des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vom 10.10.2022
    • Keine Einwände.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Entwurf Stand Dezember 2022 liegen vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplanes Nr. 14/2021 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 107“ (Stand Dezember 2022)
  • Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen – Anhalt, Referat Wasser vom 12.05.2023
    • Belange werden nicht berührt
  • Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen – Anhalt, Referat Immissionsschutz vom 10.05.2023
    • Belange werden vom Grundsatz her nicht berührt
  • Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen – Anhalt, Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung vom 04.05.2023
    • Umweltschadensgesetz, Artenschutzrecht beachten
  • Stellungnahme des Landkreis Wittenberg vom 24.05.2023 und vom 06.06.2023
    • Hinweise der Unteren Wasserbehörde auf Lage im Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten, auf das bestehende Hochwasserrisiko und die erforderliche hochwasserangepasste Bauweise ist hinzuweisen
    • Keine Bedenken und Hinweise der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde,
    • Keine Bedenken und Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde
    • Hinweise der Unteren Forstbehörde: der Entwurf entspricht den Abstimmungen zum Ortstermin vom 29.11.2021, dem Waldersatz wird zugestimmt, eine Lagekarte der Erstaufforstung sollte noch zugefügt werden, abschließende Stellungnahme erst nach Antragstellung für die Waldumwandlung und für die Erstaufforstung  
    • Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde: die Bewertung der Eingriffsfläche nach dem Eingriff ist zu überarbeiten, die Kompensationsfläche ist zu benennen inklusive einer Bilanzierung und kartografisch darzustellen, die Nutzung der vorgeschlagenen Fläche für die Erstaufforstung ist nicht möglich  
  • Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen – Anhalt vom 26.04.2023
    • Die Auswirkungen des Vorhabens auf das archäologische Kulturdenkmal „urgeschichtliches Grabhügelfeld“ sind noch zu betrachten.
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen – Anhalt vom 04.05.2023
    • Es ist mit oberflächennahen Grundwasserständen von weniger als 2 m unter Gelände zu rechnen.
    • Aufgrund fehlender bindiger Deckschichten liegt eine sehr geringe flächenhafte Grundwassergeschütztheit vor.
  • Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 10.05.2023
    • Gegen die geplante Kompensationsmaßnahme bestehen aus öffentlich landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken
  • Stellungnahme Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt vom 25.04.2023
    • Den umfangreichen Absprachen mit der Unteren Forstbehörde wird nicht widersprochen.
    • Flächengenaue Angabe der Erstaufforstungsflächen mit mind. 5,4 ha in Abstimmung mit der Unteren Forstbehörde.
    • Der Investor übernimmt die Verkehrssicherungspflicht, da die FFPVA von Wald umgeben ist.
  • Stellungnahme des Unterhaltungsverbandes „Mulde“ vom 21.04.2023
    • Keine Einwände
  • Stellungnahme des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vom 17.04.2023
    • Keine Einwände.

Die der Planung zugrunde liegenden nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der frühzeitigen Beteiligung in der Stadtverwaltung Oranienbaum-Wörlitz, OT Oranienbaum, Franzstr. 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz eingesehen werden.

Die Stadt Oranienbaum-Wörlitz weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Oranienbaum-Wörlitz, den 04.06.2025

Maik Strömer

Bürgermeister

Im Original unterschrieben.

Kontakt

Frau Stephanie Teichmann
Telefon: 034904 3210 67
E-Mail: stephanie.teichmann@oranienbaum-woerlitz.de

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