Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 03/2024 "Am Teichweg/Paddock-Trail", Ortsteil Kakau
Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat in öffentlicher Sitzung am 29.04.2025 den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 03/2024 "Am Teichweg/Paddock-Trail", Ortsteil Kakau in der Fassung vom 19.03.2025, einschließlich Begründung gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung durch Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen. Parallel dazu sollen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sowie von den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen zum Planentwurf und zur Begründung eingeholt werden.
Ziel und Zweck der Planung
Das Planungsziel besteht darin, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um auf einem etwa 1,08 ha großen Areal eine Pensionspferdehaltung für maximal zehn Tiere, mit einer modernen und tiergerechten Haltung in Form eines Paddock-Trails zu verwirklichen. Ein Paddock-Trail ist eine Form der Gruppenhaltung für Pferde, deren Kernelement ein Pfad (Trail) darstellt, welcher die Wanderroute der Wildpferde simulieren und von den Pferden ganzjährig begehbar sein soll. Hergestellte Weideflächen sind von den Pferden während der Weidesaison temporär nutzbar.
Im Rahmen der Entwurfsbearbeitung wurde der Geltungsbereich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss um das Flurstück 30/11, Flur 11 der Gemarkung Kakau erweitert.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 03/2024 "Am Teichweg/Paddock-Trail", Ortsteil Kakau sind in der Zeit vom
10.06.2025 bis einschließlich 10.07.2025
auf folgenden Internetseiten einsehbar:
Während der Veröffentlichung im Internet können von jedermann Stellungnahmen über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Oranienbaum-Woerlitz/startseite oder per E-Mail an bauamt@oranienbaum-woerlitz.de abgegeben werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes auch in der Bauverwaltung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, Fachbereich Bauleitplanung und Verkehr, Franzstr. 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz im 2. OG während der Sprechzeiten
dienstags von 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
mittwochs von 09.00 – 12.00 Uhr
donnerstags von 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
sowie nach telefonischer Absprache außerhalb der Sprechzeiten durch jedermann eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom 19.03.2025
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs vom 19.03.2025
- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs vom 19.03.2025. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
- Anlage 1 zum Umweltbericht - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag i. d. F. 07.03.2025
- Karte 1: Biotop- und Nutzungstypen vom 06.03.2025
- Karte 2: Grünordnung vom 06.03.2025
- Nutzungsbeispiel vom 19.03.2025
Umweltbezogene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zum Vorentwurf (frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)
- Landkreis Wittenberg 05.12.2024
- Biosphärenreservat Mittelelbe 22.11.2024
Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Vorentwurf (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB):
- Stellungnahmen von Bürgern zu folgenden Themen:
Die der Planung zugrundeliegenden nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) werden während der Zeit der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauverwaltung zur Einsicht bereitgehalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 03/2024 "Am Teichweg/Paddock-Trail ", Ortsteil Kakau gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Oranienbaum-Wörlitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Oranienbaum-Wörlitz, den 04.06.2025
Strömer
Bürgermeister
Im Original unterschrieben.
Frau Stephanie Teichmann Telefon: 034904 3210 67 E-Mail: stephanie.teichmann@oranienbaum-woerlitz.de