Bebauungsplan Stadt Oschersleben (Bode) Frühzeitige Beteiligung

B-Plan 01/2025 "Der Boegenwinkel" in Oschersleben (Bode)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.03.2025 bis 11.04.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bauleitplanung der Stadt Oschersleben (Bode)
Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 BauGB und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 01/2025 „Der Boegenwinkel“ in Oschersleben (Bode)


Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Februar 2025 den Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 BauGB, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.


Geltungsbereich:
Lage: Der Geltungsbereich befindet sich auf der Freifläche westlich an der öffentlichen Straße „Seehäuser Straße“, direkt an das Wohngebiet „Diesterwegring“ anschließend. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 11.250 m².

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2025 „Der Boegenwinkel“ in Oschersleben (Bode) liegen in der Zeit vom
10. März 2025 bis einschließlich zum 11. April 2025
in der Stadt Oschersleben (Bode), Haus 1, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich aus.

Die Auslage erfolgt zu den Dienstzeiten:

Montag Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr
Mittwoch Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, der Stadt Oschersleben (Bode), Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode), I. Obergeschoss, während der Dienststunden abgegeben werden.
Um eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch 03949/912-223 oder per E-Mail planungsabteilung@oscherslebenbode.de) wird gebeten.
Die Abgabe ist auch per E-Mail bis zum 11. April 2025 möglich. Ihre E-Mail schicken Sie bitte an die E-Mailadresse planungsabteilung@oscherslebenbode.de.
Zusätzlich wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2025 „Der Boegenwinkel“ in Oschersleben (Bode) auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) https://www.oscherslebenbode.de/Home/Wirtschaft-Bauen/Bauen/Öffentlichkeitsbeteiligung/ veröffentlicht.

Hinweise:
1) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 01/2025 „Der Boegenwinkel“ in Oschersleben (Bode) unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
2) Anfragen oder Terminabstimmungen
Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt werden oder telefonisch unter 03949/912-223 vereinbart werden.
3) Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.


Stadt Oschersleben (Bode), den 07. März 2025
gez. Kanngießer
Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Bernd Schmidt
Telefon: 03949 912 223
E-Mail: bernd.schmidt@oscherslebenbode.de

Datenschutzerklärung

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