Der Bau- Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat am 20.05.2025 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Oschersleben mit der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichts zugestimmt und die öffentliche Auslage gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans befindet sich im Osten von Oschersleben. Er umfasst die Wohngrundstücke an der Triftstraße, ein Gewerbegrundstück am Oesenweg und zwischenliegende Brachflächen. Dier Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,8 Hektar.
Der Entwurf der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans, die Begründung sowie der Umweltbericht, einschließlich die umweltrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange liegt für die Dauer eines Monats in der Zeit von 10. Juni 2025 bis 11. Juli 2025 in der Stadt Oschersleben (Bode), Haus 1, Erdgeschoss, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich aus.
Die Auslage erfolgt zu den Dienstzeiten: Montag Nur nach vorheriger Terminabsprache Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 17.30 Uhr Mittwoch Nur nach vorheriger Terminabsprache Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.30 Uhr Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Parallel zur öffentlichen Auslage steht der Entwurf die 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes einschließlich aller Unterlagen für alle interessierten Bürger auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter der Rubrik: https://www.oscherslebenbode.de/Home/WirtschaftBauen/Bauen/Öffentlichkeitsbeteiligung/ und auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalts unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Oschersleben/beteiligung/themen/1001607 zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, der Stadt Oschersleben (Bode), Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode), Büro 24, während der Dienstzeiten abgegeben werden. Die Abgabe der Stellungnahme ist auch per E-Mail bis zum 11. Juli 2025 möglich. Ihre E-Mail schicken Sie bitte an die E-Mailadresse planungsabteilung@oscherslebenbode.de. Um eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch 03949/912-223 oder per E-Mail planungsabteilung@oscherslebenbode.de) wird gebeten.
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar: • Umweltbericht zur der 3.Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Oschersleben für den Bereich des Wohngebietes Oesenweg/Triftstraße • umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB • artenschutzrechtliche Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.01/2023 "Wohngebiet Oesenweg / Triftstraße" - Stadt Oschersleben (Bode) (Büro Fonger, Magdeburg)
Sie enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern: 1. Artenschutz und Biotoptypen: - Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht - Stellungnahme des Landkreises Börde, untere Naturschutzbehörde vom 21.03.2025 - artenschutzrechtliche Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.01/2023 "Wohngebiet Oesenweg / Triftstraße" - Stadt Oschersleben (Bode) (Büro Fonger, Magdeburg) 2. Boden / Fläche - Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht - Aussagen zu Untergrundverhältnissen in der Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 21.03.2025 3. Wasser - Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht - Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 21.03.2025 4. Klima und Luft - Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht 5. Landschaft - Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht 6. Mensch - Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht - Stellungnahme des Landkreises Börde, untere Immissionsschutzbehörde vom 21.03.2025 zum Immissionsschutz 7. Kultur- und Sachgüter - Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
Der Umweltbericht ist Bestandteil der ausgelegten Begründung. Die umweltbezogenen Stellungnahmen zum konkreten Vorhaben und die artenschutzrechtliche Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.01/2023 "Wohngebiet Oesenweg / Triftstraße" - Stadt Oschersleben (Bode) (Büro Fonger, Magdeburg) sind Bestandteil der ausgelegten und im Internet einsehbaren Unterlagen.
Hinweise: 1) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 2) Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs.2, Satz 2, Halbsatz 2 BauGB, dass eine Vereinigung des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 3) Anfragen oder Terminabstimmungen Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt werden. 4) Datenschutzinformation Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. 5) Stellungnahme ohne Absender Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Oschersleben (Bode), 06. Juni 2025 gez. Kanngießer Bürgermeister
Herr Bernd Schmidt Telefon: 03949 912 223 E-Mail: bernd.schmidt@oscherslebenbode.de
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